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Mandant hat die 15% Zuschuss zur Entgeltumwandlung für die (bAV) vergessen

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letzte Antwort am 18.09.2025 14:45:55 von lohnexperte
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HimmelBlau265
Beginner
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Hallo liebe Community, 

 

wir haben gerade folgenden Sonderfall im Steuerbüro und würden gerne mal wissen, wie ihr mit diesem Sachverhalt umgehen würdet. 

 

Zum 01.09.2025 haben wir einen neuen Mandanten bekommen, welcher auch bAV-Verträge hat. Nun ist durch den Vermögensberater aufgefallen, dass die 15% Zuschuss nie berücksichtigt worden sind und somit nachbezahlt werden müssen. 

 

Das ehemalige Steuerbüro weigert sich, dies noch zu tun, da der Datenübertrag auch bereits erfolgt ist. 

 

Wir haben ja jetzt nur die Chance wie folgt vorzugehen:

 

Den fehlenden Zuschuss mit entsprechender Lohnart als Einmalzahlung in die 09/2025 Abrechnung packen und an den bAV-Träger nachmelden und überweisen.

 

Oder habt ihr eine andere Idee?

 

Vorab herzlichen Dank für die Unterstützung.

 

lohnexperte
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Hallo @HimmelBlau265 ,

 

ich kann Ihnen dazu keine Antwort geben, würde selbst aber mal ganz langsam und Schritt für Schritt vorgehen und folgende Punkte klären (lassen); was Sie wahrscheinlich bereits getan haben?!

 

1. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur BAV ist ja nur dann zu zahlen, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende SV-Ersparnis hat. Trifft das für all ihre Verträge zu? (So pauschal kann man das nämlich nicht sagen; siehe

 

- BAV für Mitarbeiter jenseits der BBG,

- BAV-Beiträge jenseits der 4% der BBG-RV-West;

- sv-pflichtige Direktversicherungen, die nach § 40a EStG pauschal besteuert werden) ... 

 

2. Ggf. hat der Mandant bereits vor dem Inkrafttreten des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses einen freiwilligen Arbeitgeberzuschuss gezahlt, so dass gar kein Anspruch auf einen nochmaliger AG-Zuschuss besteht.

 

3. Handelt es sich hierbei nicht um einen Anspruch des Mitarbeiters ggü. dem Arbeitgeber, der ggf. bereits verjährt ist?

 

4. Woher kommt "plötzlich" der "Vermögensberater", der diesen Fehler aufgedeckt hat?

 

Mit der von Ihnen angedachten Einmalzahlung werden Sie ggf. die nunmehr bereits "verpufften" sv- und steuerfreien Beiträge nicht mehr einfangen können.

 

VG

 

 

 

 

 

 

 

HimmelBlau265
Beginner
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Nachricht 3 von 5
135 Mal angesehen

Hallo @lohnexperte

 

danke für die Rückmeldung. 

 

-Ersparnis wäre bei allen Verträgen gegeben, haben wir schon geprüft. 

 

-Er hat nie einen Zuschuss gewährt und eins zu eins umgewandelt. 

 

-Das mit der Verjährung haben wir durch unseren Rechtsberater prüfen lassen. Der Anspruch besteht unbegrenzt, solange die Bedingungen erfüllt sind.

 

-Eine Mitarbeiterin unserer neuen Mandanten hat etwas anderes dort abgeschlossen und dann ihren bAV Vertrag und ihre Abrechnung vorgelegt. Somit kam der Stein dann ins Rollen. 

 

Das mit den steuerfreien Beträgen ist dem Mandant bewusst, er will wohl einfach nur die Mitarbeiter zufrieden stellen.

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pogo
Experte
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Nachricht 4 von 5
110 Mal angesehen

Das heißt doch, dass alle bAV Verträge geändert oder zusätzliche abgeschlossen werden müssen, weil bisher ja immer der vereinbarte Betrag eingezahlt worden ist. Ansonsten hätte sich die Versicherung ja gemeldet, wenn monatlich zu wenig überwiesen worden wäre.

 

Als damals der Pflichtzuschuss erfasst werden musste, wurden hier in LODAS alle Verträge so angepasst, dass Entgeltumwandlung plus 15% AG-Zuschuss den bisherigen Betrag ergibt.

Es wurde also nichts zusätzlich bezahlt.

 

Ob das auch bei dir eine Option ist, sollte besprochen werden.

lohnexperte
Meister
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Nachricht 5 von 5
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Hallo @HimmelBlau265 ,

 

dann ist ja das Wesentliche geprüft. 🙂

 

Ich hätte noch eine andere Idee zur "Nachzahlung" des Arbeitgeberzuschusses:

 

Meines Wissens ist es nicht immer möglich, in bestehende Verträge nun mal 15% mehr einzuzahlen. Damit würden auch neue Policen etc. notwendig werden ...

 

Nach meinem Verständnis wird aus einer ursprünglich ausschließlich durch Entgeltumwandlung von 100 € pro Monat arbeitnehmerfinanzierten BAV nach Inkrafttreten des Pflichtzuschusses eine mischfinanzierte Beitragszahlung in Höhe von 86,95 € (Entgeltumwandlung des AN) plus 13,05 € Arbeitgeberpflichtzuschuss, so dass sich am eigentlichen BAV-Vertrag, der Beitragszahlung und Ablaufleistung nichts ändert.

 

Mein Weg wäre: Je Mitarbeiter wird berechnet, wieviel bisher an Arbeitgeberzuschuss nicht gezahlt wurde. Dieser Betrag wird durch den Betrag der monatlichen Beitragszahlung des Mitarbeiters (86,95 €) dividiert. Das Ergebnis ergibt die Anzahl der Monate, in denen ab sofort ausschließlich der Arbeitgeber einzahlt.

 

Danach wird die korrekte Mischfinanzierung eingerichtet: 86,95 € Entgeltumwandlung AN plus 13,05 € AG-Pflichtzuschuss.

 

Spricht etwas dagegen? Andere Ideen, liebe Community?

 

VG und einen schönen Nachmittag.

 

PS: @pogo war schneller, geht aber argumentativ in meine Richtung. 😉

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letzte Antwort am 18.09.2025 14:45:55 von lohnexperte
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