Wir haben einen Mandanten mit Malerkasse. Ein Arbeitnehmer hat aufgrund seiner geringen Zugehörigkeit nur 25 Urlaubstage. Aber der AG hat ihm vertraglich 30 Tage Urlaub gewährt. Jetzt habe ich natürlich Differenzen zur Malerkasse.
Wie berechne ich das am Besten? Bzw. wie trenne ich die Urlaubstage Malerkasse und die restlichen Urlaubstage.
Die 5 Tage Urlaub müssen ja vom Arbeitgeber abgerechnet werden und dürfen nicht über die Malerkasse laufen. Gebe nur die Urlaubstage der Malerkasse an? Diese werde ja automatisch hochgesetzt. Wenn ich alle Urlaubstage hinterlege, dann rechnet L+G diese Werte hoch, was zu falschen Werten führt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das würde ich im Lohnprogramm nicht hinterlegen. Die zusätzlichen 5 Tage sollten AG + AN unter sich geregelt bekommen.
Ich würde diese zusätzlichen Tage mit einer anderen Lohnart/einem anderen Ausfallschlüssel (z.B. SU - Sonderurlaub) erfassen, da dies kein Urlaub ist, der über die Malerkasse laufen darf. Also erst den erstattungsfähigen Urlaub abrechnen und, wenn der auf Null ist, die 5 Extratage.
Hallo,
wie bereits @lohnhilfe richtig geschrieben hat, können Sie die zusätzlichen Urlaubstage mit dem Ausfallschlüssel "SU" im Kalender buchen. Mit diesem Ausfallschlüssel wird der Urlaubsanspruch nicht gekürzt.
Bei einem Stundenlohnempfänger erfassen Sie zusätzlich zum Ausfallschlüssel "SU" die Lohnart 1600 (Urlaubslohn, Std).