Hallo zusammen,
wie wird das zusätzliche Urlaubsgeld für kfm. Angestellte in einem Malerbetrieb genau berechnet?
Wir haben einen Mandanten (Malerbetrieb) übernommen und für die Angestellten wurde bislang immer 15 % zusätzliches Urlaubsgeld berechnet. Dies erfolgt über eine individuelle angelegte LA mit der Zusatzeinstellung bei Lohnveränderung (LV01 Urlaubsgeld zusätzlich 1 + mit 15 %.
Laut Dokument Dok.-Nr.: 5300757 (Urlaub Maler- und Lackiererhandwerk) unter Ziffer 6.2 steht jedoch folgendes:
"Zusätzliches Urlaubsgeld
Der Angestellte hat Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgelds in Höhe von 25 % des Brutto-Urlaubsentgelts. Es kann nur zusammen mit dem Urlaubsentgelt gewährt werden."
Sind es dann also 25 % statt wie bislang 15%?
Vielleicht ist hier der ein andere Profi im Malerhandwerk und kann uns etwas aufklären.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Maler nicht, aber ich habe einen Dachdecker, bei dem der Meister Festgehalt und zusätzliches Urlaubsgeld bekommt. Da habe ich zunächst den Satz pro ArbeitsUrlaubstag ausgerechnet (Gehalt x 3 / 65), davon dann 25 %. Und damit ich's nicht immer wieder machen muss, habe ich's in der Personalakte hinterlegt.
Das multipliziere ich dann nur noch mit der Zahl der Urlaubstage im jeweiligen Monat und zahle es über eine separate Lohnart aus.
Hallo,
das zusätzliche Urlaubsgeld für kfm. Angestellte muss man manuell berechnen.
Dies ist ja eine freiwillige Leistung des AG's. Ob der AG nun 15% oder 25% zusätzlich zahlt ist seine Sache.
Für kfm. Angestellte wird nur der Beitrag zur ZVK 2% abgeführt.
Lediglich das Urlaubsgeld und zusätzliche Urlaubsgeld 15% (Maler- und Lackiererhandwerk) für gewerbliche Arbeitnehmer ist über die Malerkasse geregelt. Dafür zahlt der AG monatlich den Beitrag und bekommt dann bei Urlaub des AN den Betrag von der Malerkasse erstattet.
LG
Regi
Hallo,
laut Tarifauszug Maler - und Lackiererhandwerk § 26 haben Angestellte Anspruch auf Gewährung eines zusätzlichen Urlaubsgelds in Höhe von 25 % des Bruttourlaubsentgelts.
Dies kann nur zusammen mit dem Urlaubsentgelt beansprucht und gewährt werden.
Die Zahlung des zusätzlichen Urlaubsgelds ist jedoch nicht allgemeinverbindlich.
Vielen Dank für die Antworten!
Da die Zahlung des zusätzlichen Urlaubsgelds ja dann nicht allgemeinverbindlich ist für die Angestellten, rechnen wir dann das "freiwillige zusätzliche Urlaubsgeld" weiterhin mit den 15 % ab. So sind immerhin gewerbliche AN und Angestellte gleichgestellt.