Hallo Zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit o.g. Mitarbeiter-PC-Programm für einen Arbeitnehmer, dessen Gehalt mit einer Pfändung belegt ist? Ich könnte mir vorstellen, dass ich die Entgeltumwandlung für solche Arbeitnehmer nicht ansetzen kann, oder?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich habe Probleme zu verstehen was gefragt ist: welche Entgeltumwandlung ?
Und was hat das mit diesem Programm (Abrechnungsprogramm ?? Wir sind hier im DATEV Forum ;)) zu tun ?
Wir bieten als AG unseren AN das MPP-Mitarbeiter-PC-Programm an, bei dem Technik über den AG geleast wird und über die Entgeltumwandlung an den AN zur Verfügung gestellt wird.
Meine Frage bezieht sich auf die Abrechnung im DATEV und ob diese bei einer bestehenden Lohnpfändung möglich ist.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Vielleicht hat ein Mitglied aus der Community bereits Erfahrung, die an dieser Stelle geteilt werden kann?
Entgeltumwandlung für Firmenwagen/-rad bei Pfändung ist auf jeden Fall möglich. Deshalb würde ich beim PC-Leasing ein verhaltenes (aber durch sonst Nichts abgesichertes) "ja" annehmen.
Hallo Isabel,
ich habe hier heraus gelesen, dass Du das MPP Programm schon umsetzt. Kann Du mir sagen, mit welchen Lohnarten Du das in Datev geschlüsselt hast ? Vielen Dank
Hallo Heia,
ja, ich nutze die Lohnart 202 Gehaltsumwandlung (auch Stammlohnart 202, LLJ) und meine eigene Lohnart 203 Sachbezug Smartph. Überlassung (Stammlohnart 200, FLJ) und kein VSt-Abzug aus den Leasingkosten, da das Gerät für den privaten Gebrauch des Arbeitnehmers bestimmt ist.
Liebe Grüße
hallo Isabel,
danke für die Antwort. Kann man die Lohnarten in Lohn und Gehalt übersetzen ?
Also keinen Nettoabzug, das schreiben nämlich die anderen Teilnehmer und das erschließt sich mir nicht , das es den Nettoabzug beim Jobrad auch nicht gibt außer die Steuer.
Warum Sachbezug ?
Ob das im Lohn und Gehalt umzusetzen ist, weiß ich leider nicht. Ich kenne die Lohnarten dort gar nicht.
Also wir hatten gerade erst eine Lohnsteuer-Außenprüfung und deshalb gehe ich davon aus, dass es korrekt ist:
LA 202 Gehaltumwandlung LLJ -55,63 €
LA 203 Sachbezug Smartph.Überl. FLJ 55,63 €
Die Prüferin hat mir in ihrem Prüfbericht folgendes vermerkt: "Die Überlassung betrieblicher Kommunikationsgeräte an Arbeitnehmer zur Privatnutzung ist nach § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei. Allerdings ist dieser Sachbezug nicht sozialversicherungsfrei, da hierfür eine Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Voraussetzung ist. Durch eine Gehaltsumwandlung liegt kein zusätzlicher Sachbezug vor, so dass Sozialversicherungspflicht eintritt."
ok, das hilft mir auf jeden Fall weiter und klingt auch schlüssig.
Dann muss ich mir nur noch die Lohnarten besorgen.
Danke für deine Hilfe.