Hallo Zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit o.g. Mitarbeiter-PC-Programm für einen Arbeitnehmer, dessen Gehalt mit einer Pfändung belegt ist? Ich könnte mir vorstellen, dass ich die Entgeltumwandlung für solche Arbeitnehmer nicht ansetzen kann, oder?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich habe Probleme zu verstehen was gefragt ist: welche Entgeltumwandlung ?
Und was hat das mit diesem Programm (Abrechnungsprogramm ?? Wir sind hier im DATEV Forum ;)) zu tun ?
Wir bieten als AG unseren AN das MPP-Mitarbeiter-PC-Programm an, bei dem Technik über den AG geleast wird und über die Entgeltumwandlung an den AN zur Verfügung gestellt wird.
Meine Frage bezieht sich auf die Abrechnung im DATEV und ob diese bei einer bestehenden Lohnpfändung möglich ist.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Vielleicht hat ein Mitglied aus der Community bereits Erfahrung, die an dieser Stelle geteilt werden kann?
Entgeltumwandlung für Firmenwagen/-rad bei Pfändung ist auf jeden Fall möglich. Deshalb würde ich beim PC-Leasing ein verhaltenes (aber durch sonst Nichts abgesichertes) "ja" annehmen.