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MA aus Lohnfortzahlung Auszahlung Überstunden Urlaub

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letzte Antwort am 29.11.2023 09:42:08 von lohnexperte
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UtaPf
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

ein MA von ist momentan Langzeitkrank und somit aus der Lohnfortzahlung. Ab 1.1.2024 geht er in die befristet Erwerbsunfähigkeitsrente über.

Er möchte das wir ihm die Überstunden und den Urlaub auszahlen. 

 

Auf was muss ich achten? Was ist hier mit der Lohnsteuer und den SV-abgaben? 

 

 

vw
Erfahrener
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Hallo,

 

siehe z.B. hier:

https://www.haufe.de/personal/entgelt/abgeltung-von-entgeltguthaben-aus-arbeitszeitguthaben_78_586790.html

 

und hier:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/urlaubsabgeltung-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI727411.html

 

Im Hilfe-Center finden sich sicherlich Hinweise zu den jeweiligen Komplexen.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
UtaPf
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Vielen Dank!

 

Da arbeite ich mich durch!

 

BG Uta 

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo,

 

bei der Abgeltung von Urlaubsansprüchen im bestehenden (!) Arbeitsverhältnis (!) sollte eine genaue Prüfung seitens des Arbeitgebers vorgenommen werden, ob dies auch tatsächlich so gewollt ist. Meines Wissens erlischt ein Urlaubsanspruch nicht durch Abgeltung, so dass ggf. ein Anspruch auf Resturlaubsgewährung (nach der befristeten EU-Rente) nicht dadurch abgelehnt werden kann, dass dieser Urlaub bereits abgegolten wurde.

 

Erst wenn arbeitsrechtlich alles geklärt ist, kann der Lohnabrechner tätig werden. 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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letzte Antwort am 29.11.2023 09:42:08 von lohnexperte
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