Hallo zusammen,
ein MA von ist momentan Langzeitkrank und somit aus der Lohnfortzahlung. Ab 1.1.2024 geht er in die befristet Erwerbsunfähigkeitsrente über.
Er möchte das wir ihm die Überstunden und den Urlaub auszahlen.
Auf was muss ich achten? Was ist hier mit der Lohnsteuer und den SV-abgaben?
Hallo,
siehe z.B. hier:
und hier:
Im Hilfe-Center finden sich sicherlich Hinweise zu den jeweiligen Komplexen.
Gruß, vw
Vielen Dank!
Da arbeite ich mich durch!
BG Uta
Hallo,
bei der Abgeltung von Urlaubsansprüchen im bestehenden (!) Arbeitsverhältnis (!) sollte eine genaue Prüfung seitens des Arbeitgebers vorgenommen werden, ob dies auch tatsächlich so gewollt ist. Meines Wissens erlischt ein Urlaubsanspruch nicht durch Abgeltung, so dass ggf. ein Anspruch auf Resturlaubsgewährung (nach der befristeten EU-Rente) nicht dadurch abgelehnt werden kann, dass dieser Urlaub bereits abgegolten wurde.
Erst wenn arbeitsrechtlich alles geklärt ist, kann der Lohnabrechner tätig werden. 😉
Viele Grüße und einen schönen Tag.