Guten Morgen,
ich benötige Hilfe bei der Anlage einer Direktversicherung bzw. bin mir nicht sicher,
ob ich diese, den Vertragsbestimmungen entsprechend, korrekt angelegt habe.
Hier zunächst die Vertragsbestandteile, wobei mich der Gehaltsverzicht irritiert.
Ich erlese dabei einmal den Betrag von 102,00 € und dann aber weiter unten im Bereich Umwandlungsbetrag
lediglich 90,23 € zuzüglich des freiwilligen AG- Zuschuss in Höhe von 27,07 €.
Im Moment habe ich die bAV so eingepflegt, bin mir aber nicht sicher ob auch der freiwillge Zuschuss des AG in Höhe von 27,07 €
steuer- und sv- frei ist, bzw. das Ganze so korrekt abgebildet ist :
Vorab schon mal vielen Dank.
Hallo,
wenn Sie einen Gesamtbeitrag zur bAV von EUR 144,37 (inkl. 27,07 + 15,30 Arbeitgeberzuschüsse) abrechnen wollen, wäre es richtig.
Ich vermute, dass Sie allerdings nur einen Gesamtbeitrag von EUR 117,30 abrechnen wollen. Dabei soll ein Arbeitgeberzuschuss von EUR 27,07 berücksichtigt werden. In diesen EUR 27,07 soll der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von EUR 15,30 enthalten sein.
Die vertragliche Vereinbarung zur Entgeltumwandlung sollte entsprechend formuliert sein, wie sich der Arbeitgeberzuschuss zusammensetzt.
In LuG könnten Sie einen individuellen Prozentsatz bei AG-Pflichtzuschuss erfassen. Dann würde der Pflichtzuschuss automatisch die EUR 27,07 ermitteln und Sie hätten automatische Anpassungen, wenn sich der Beitrag noch einmal erhöhen sollte.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank für die Antwort.
Allerdings habe ich dabei noch ein Darstellungsproblem ....
Ist es egal wie ich den Sachverhalt darstelle oder hat dies ggf. Auswirkungen in Bezug auf
spätere SV- oder L/St.- Prüfungen ?
Zunächst habe ich den Sachverhalt aufgedröselt zwischen Pflichtzuschuß und freiwilligen Zuschuß- beide Beträge zusammengerechnet spiegeln dann den Wert aus der Police wieder.
In diesem Fall habe ich zwei Verträge angelegt, einen mit automatischer Berrechnung
der gesetzl. 15% und einen mit dem freiwilligen Zuschuss - allerdings nur mit der Differenzsumme von 27,07 inkl. der 15%.
Bei der zweiten Abrechnungvariante habe ich einen individuellen Prozentsatz von 30% hinterlegt damit der Pflichtbeitrag errechnet wird und brauche dann keinen 2. Vertrag anzulegen.
Ich gehe davon aus, dass beide Varianten abrechnungstechnisch korrekt sind, allerdings
kann man, meiner Meinung nach, in der ersten Variante besser unterscheiden bzw. ersehen welche Beträge Pflichtzuschuss und freiwilliger Zuschuss sind.
Die zweite Variante ist evtl. für den Mitarbeiter selbst besser nachvollziehbar da er in der Abrechnung genau die Summen widerfindet, wie sie auf der VS- Vereinbarung stehen.
Ich finde auch, dass abrechnungstechnisch beide Varianten korrekt sind. DIE VS-Vereinbarung würde ich allerdings so formulieren, dass der Arbeitnehmer den Pflichtzuschuss erhält und zuätzlich weitere 15% und dann auch beide Summen benennen. Also in der der Form, aus dem aktuell vereinbarten Gehaltsverzicht ergibt sich ein Pflichtzuschuss von EUR 13,53 und ein weiterer Zuschuss von EUR 15,54.
Der Überwachungsaufwand für Sie ist geringer, wenn Sie Abrechnungsvariante Zwei wählen, da dann automaitsch bei Veränderungen eine Berechnung beider Zuschüsse erfolt. Bei Variatne Eins müssen Sie immer manuell eingreifen und den freiwilligen Zuschuss selbst ermittel und zusätzlich erfassen.
Schöner, finde ich persönlich, Variante Eins, da man die Aufteilugn besser erkennen kann. Hier wäre die Datev gefragt, dass man einen freiwlligen Arbeitgeberzuschuss bei der bAV in Prozent gesondert erfassen kann.
Ich habe ein ähnliches Problem.
Ein Mitarbeiter wandelt 131,00 EUR um, davon 44 EUR Arbeitgeberzuschuss und 87 EUR Mitarbeiter.
Also ganz ähnlich dem Fall oben. Nun das Problem. Das Zahlungsfile an den Direktversicherer enthält nur die 87 EUR und nicht den Arbeitgeberanteil.
Muss ich bei der Aufteilung von Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil, die 44 EUR ebenfalls als Gehaltsverzicht erfassen? Das wäre doch eigentlich nicht korrekt, da es sich nicht um Gehaltsverzicht handelt. Andere Schlüssel habe ich aber nicht
Anbei einmal die Sichten aus dem Programm:
Danke für die Hilfe.
Hallo,
nein, bitte erfassen Sie den Arbeitgeberanteil nicht als Gehaltsverzicht. Das wäre, wie Sie bereits geschrieben haben, nicht korrekt.
Prüfen Sie, ob im Vertrag für den arbeitgeberfinanzierten Betrag in der Registerkarte "Bankverbindung" das Versicherungsunternehmen sowie die entsprechende Bankverbindung hinterlegt ist.
Damit erhalten Sie nach erneuter Zahlungserstellung einen separaten Zahlungsauftrag i. H. v. 44,00 €.
Viele Grüße aus Nürnberg
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schöneweis,
das wäre zu einfach gewesen. In beiden Bereichen ist eine Bankverbindung hinterlegt.
Um das Problem gerade zu lösen habe ich die 44 EUR als VWL-Betrag hinterlegt. Aber ist das auch die korrekte Vorgehensweise?
Viele Grüße
Daniel Winkler
Hallo,
haben Sie den Assistenten für die Einrichtung genutzt? Das ist leichteste Weg.
Wenn Sie nicht den Weg über den Assistenten gehen, dann müssen Sie zwei Verträge anlegen. Einen über 87,00 Euro für den Gehaltsverzicht und einen weiteren Vertrag über 44,00 Euro für den AG-Anteil.
Bei beiden Verträgen müssen Sie die Bankverbindung erfassen.
@Smash_Green schrieb:Um das Problem gerade zu lösen habe ich die 44 EUR als VWL-Betrag hinterlegt. Aber ist das auch die korrekte Vorgehensweise?
Einen bAV-Vertrag können Sie nicht als VWL-Vertag erfassen, Dann stimmen die steuer- und sv-rechtliche Behandlung nicht.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
ja Assistent genutzt,
ja zwei Verträge angelegt,
ja zweimal Bankverbindung hinterlegt,
nein keine Zahlung im Zahlungsfile.
Genau das ist leider mein Problem.
Der Punkt das der VWL Vertrag nicht die Lösung ist, ist mir im Grunde auch klar. Aber was soll man machen in der Not?
VG
Anbei einmal die Screenshots:
Vertrag 1:
Vertrag 2:
Sie könnten das über eine individuelle Zahlung lösen, aber das wäre auch nur eine Krücke.
Kriegen Sie einen (Fehler-)Hinweis?
Ich habe die Daten bei mir nachgestellt. Bei mir werden zwei Zahlungssätze erstellt. Ich rechne mit Version 11.53 ab.
Ja, nutze ebenfalls 11.53 und leider keine Fehlermeldung.
Dann habe ich auch keine Idee mehr. Ich sehe in den Screenshots leider nichts auffälliges. Da werden Sie wohl mal jemanden von der Datev per Fernwartung drauf schauen lassen müssen.
Danke, vermutlich ist das der einzige Weg.