Hallo,
wir übermitteln regelmäßig elektronisch Arbeitsbescheinigungen nach § 312 SGB III aus Lohn und Gehalt an die Arbeitsagentur. Bei einer am 9. November übermittelten Arbeitsbescheinigung haben wir dazu ein Schreiben der Agentur für Arbeit Düsseldorf mit folgendem Text erhalten:
"Die von Ihnen erstellte Arbeitsbescheinigung entspricht leider nicht dem aktuellen Vordruck der Bundesagentur für Arbeit. ..."
Wir wurden aufgefordert, die Arbeitsbescheinigung "nochmals online über BEA" zu übermitteln.
Das ist ja wohl ein Scherz!
Hat noch jemand solche Erfahrungen mit Arbeitsagenturen gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Boris Haskanli
Hallo Herr Haskanli,
leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und eine Lösung bieten.
Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.
Vielen Dank.
Arbeiten Sie mit der aktuellen LuG-Version 11.76?
"Arbeiten Sie mit der aktuellen LuG-Version 11.76?"
Ja, wir arbeiten mit DATEV Smart-IT (aktuell installiert: 11.77)
@ Matthias Platz:
Das war kein Vorwurf an die DATEV. Ich gehe mal davon aus, dass Sie mit der Bundesarbeitsagentur das richtige Übermittlungsformat abgestimmt haben (;-).
Ich denke auch nicht, dass das ein individuelles Problem von uns ist. Wir übermitteln jeden Monat mehrere Arbeitsbescheinigungen elektronisch über LuG und immer sind verschiedene Arbeitsagenturen zuständig. Es gab bisher nie Probleme. Einmal meinte der Mitarbeiter einer Arbeitsagentur allerdings, er könne die elektronische Übermittlung nicht akzeptieren. Die Arbeitsbescheinigung müsste ausgedruckt und unterschrieben werden. Er scheint die aktuelle Rechtslage nicht zu kennen.
Mir ist aber schon aufgefallen, dass das Übermittlungsprotokoll der Arbeitsbescheinigung anders aussieht, als das Papierformular. Im Papierformular wird beispielsweise das Arbeitsentgelt unter Punt 7 bescheinigt, im Übermittlungsprotokoll steht das unter Punkt 5. Das war aber schon immer so.