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LuG Weitergezahlte Bezüge während Sozialleistungsbezug

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letzte Antwort am 15.09.2023 16:12:46 von Astrid_Preuß
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sboe
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Liebe Community,

 

eine Mitarbeiterin fährt während der Elternzeit weiterhin einen Firmen-PKW und erhält weiterhin vermögenswirksame Leistungen. Sie bezieht Elterngeld, bzw. letzten Monat ElterngeldPlus.

Diese Beträge habe ich in der Registerkarte "Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug" erfasst. 

 

Nun erhalte ich bei der Probeabrechnung den Hinweis:

"Für die automatische Berechnung des Sonderfalles der ungekürzt weitergezahlten Bezüge während eines Sozialleistungsbezuges (§ 23c SGB IV) wurde für den Monat 07/2023 aus dem automatisch berechneten Vergleichsbrutto in Höhe von 307,37 EUR ein Vergleichsnetto in Höhe von 224,97 EUR ermittelt. Dies sind die Werte für den vollen Monat 07/2023 ohne Entgeltausfall! Die weitergewährten sv-pfl. Leistungen brutto in Höhe von 307,37 EUR wurden für den aktuell berechneten Monat 08/2023 automatisch berechnet.

 

Weiter heißt es:

"Für den Monat 07/2023 ist das Vergleichsnetto (224,97 EUR) kleiner als die Sozialleistung (990,00 EUR). Das Vergleichsnetto muss größer als die Sozialleistung netto sein."

 

Der letzte Satz verunsichert mich und nachdem Datev sich bisher alle hinterlegten Daten gezogen hat, weiß ich nun nicht, was ich noch erfassen muss bzw. wieso das Vergleichsnetto größer sein muss als die Sozialleistung. Firmen-KFZ und VL sind nun mal nicht größer als Elterngeld. 

 

Kann mich jemand bitte erleuchten? 🙂

 

Herzliche Grüße

Svenja

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Svenja,

 


leider kann ich Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und eine Lösung bieten.


Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sboe
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Hallo Matthias,

 

alles klar, dann mach ich das. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Herzliche Grüße

Svenja 

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
231 Mal angesehen

@sboe   haben Sie das Elterngeld unter "Weitergewährte Arbeitgeberleistung" erfasst oder den Firmenwagen?

 

Ich habe den gleichen Fall und weiß nicht so recht, was ich damit jetzt machen soll. Ich verstehe die Tabelle für die Arbeitgeberleistungen nicht so recht.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


das Vergleichsnetto für die Elternzeit wird aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum berechnet und das liegt während des Mutterschutzes. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung und wird daher nicht zum Vergleichsnetto dazu gerechnet.


Ist das Vergleichsnetto niedriger als die Sozialleistung, wird jede zusätzliche AG-Leistung beitragspflichtig abgerechnet.


Grundsätzlich gibt es unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte "Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug" die Möglichkeit, ein abweichendes Vergleichsnetto zu erfassen und somit Einfluss auf die Verbeitragung zu nehmen. Dies sollte allerdings nur in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit der Krankenkasse erfolgen.


U. U. hilft Ihnen unser Dokument 1007414 - Weitergewährte Arbeitgeberleistungen abrechnen weiter.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.09.2023 16:12:46 von Astrid_Preuß
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