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LuG KUG vs. Bewegungsdaten

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letzte Antwort am 19.12.2019 11:45:45 von anjuwan
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anjuwan
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Hallo,

 

wir zahlen eine Art laufende Anwesenheitsprämie, wenn der MA den ganzan Monat keine Ausfalltage hatte. Technisch passiert das über eine Festlohnart (+), welche über die Bewegungsdaten (-) bei Ausfalltagen annulliert wird.

 

Wir fragen uns, warum bei KU der Wert aus der Festlohnart berücksichtigt und gekürzt wird, ein über Bewegungsdaten eingespielter Wert der gleichen Lohnart wird bei KU jedoch nicht berücksichtigt.

 

Dies führt dazu, dass schräge / falsche Werte ausgegeben werden und wir, um das zu korrigieren, laufend in den Festlohnarten neue Stände eingeben müssen.

 

Gibt es eine Möglichkeit, eine Lohnart dazu zu bringen, den Wert, egal woher er kommt, bei der KU zu berücksichtigen?

 

Oder gibt es eine andere Möglichkeit laufende Bezüge mit Ja/Nein-Charakter zu verarbeiten, ohne den Weg über Änderungen der Festlohnarten bzw. Einspielen von Bewegungsdaten zu gehen?

 

Cheers,

Andre Petzke

 

 

Cheers
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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

die "Logik" ist meiner Ansicht nach die:

 

Bewegungsdaten = Daten, die nur in dem Monat mit dem eingegebenen Wert abzurechnen sind. Also müssten Kürzungen etc. bereits manuell berücksichtigt sein, bzw. erfasst werden (z. Bsp. Prozentwert, abweichender Stundenlohn)

 

Stammdaten = Die Lohnart ist monatlich mit diesen Betrag zu berücksichtigen.

 

Sie müssten somit in den Bewegungsdaten den gekürzten Betrag selbst erfassen, damit er mit dem automatisch gekürzten Betrag in den Stammdaten übereinstimmt. 

 

Wird die Anwesenheitsprämie bei KUG-Fehlzeiten voll gezahlt?! Dann erfolgt also "nur" bei den Mitarbeitern eine Kürzung, die Krankheitszeiten haben? 

 

Wieso kürzen Sie den Betrag in den Stammdaten?

 

Viele Grüße

T. Reich

 

 

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anjuwan
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Hallo,

 


Sie müssten somit in den Bewegungsdaten den gekürzten Betrag selbst erfassen, damit er mit dem automatisch gekürzten Betrag in den Stammdaten übereinstimmt. 



Da die (Nicht-)Kürzung Auswirkungen auf das KUG haben kann, wird das wohl nicht oder nur mit einer goßen Nebenbuchführung klappen.

 

 


Wird die Anwesenheitsprämie bei KUG-Fehlzeiten voll gezahlt?! Dann erfolgt also "nur" bei den Mitarbeitern eine Kürzung, die Krankheitszeiten haben? 

 

Wieso kürzen Sie den Betrag in den Stammdaten?


Ja, Kürzung bei Krankheitsfehlzeiten.

Warum Kürzung in den Stammdaten? Weil LuG fogendermaßen rechnet:

Wert Festlohnart - Kürzung KU

+/- Wert Bewegungsdaten gleiche Lohnart

 

Dadurch würde man bei unserer Annullierung über die Bewegungsdaten bei KU einen negativen Wert erhalten.

 

Ich denke eigentlich, dass es sich hier um einen Fehler in Datev handelt, weil das System m.M.n. eigentlich folgendermaßen vorgehen müsste:

Summe ( Wert Festlohnart +/- Wert Bewegungsdaten gleiche Lohnart) - Kürzung KU

Cheers
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t_r_
Allwissender
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Ich denke eigentlich, dass es sich hier um einen Fehler in Datev handelt, weil das System m.M.n. eigentlich folgendermaßen vorgehen müsste:

Summe ( Wert Festlohnart +/- Wert Bewegungsdaten gleiche Lohnart) - Kürzung KU


Das wird an der von mir bereits genannten "Logik" scheitern, da bei Bewegungsdaten davon ausgegangen werden wird, dass dort der "richtige" Wert erfasst ist.

Eine Kürzung erfolgt doch "nur", wenn ein Mitarbeiter krank ist. Wäre es dann nicht einfacher, wenn Sie eine Probeabrechnung bei einem kranken Mitarbeiter ohne Erfassung der Kürzung in den Bewegungsdaten machen und dann den gekürzten Wert abziehen?

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anjuwan
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Eine Kürzung erfolgt doch "nur", wenn ein Mitarbeiter krank ist. Wäre es dann nicht einfacher, wenn Sie eine Probeabrechnung bei einem kranken Mitarbeiter ohne Erfassung der Kürzung in den Bewegungsdaten machen und dann den gekürzten Wert abziehen?


Das funktioniert nicht, da das Abziehen des gekürzten Betrages nicht bei der Berechnung des auszuzahlenden KUG (Ergebnis: falsches Sollentgelt) berücksichtigt würde.

Cheers
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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

die Frage ist doch, ob die KUG-Erfassung diese Anwesenheitsprämie überhaupt kürzen darf. Wenn nicht, müssten Sie die Lohnartenstammdaten dahingehend ändern, dass der Betrag bei KUG nicht gekürzt wird.

 

LG
VM
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t_r_
Allwissender
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Das funktioniert nicht, da das Abziehen des gekürzten Betrages nicht bei der Berechnung des auszuzahlenden KUG (Ergebnis: falsches Sollentgelt) berücksichtigt würde.


😳Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht.

 

KUG ist halt doch etwas besonders und dann so eine "Akrobatik", um Ihre Lösung im Programm abzubilden. Da "streiken" dann die "lieben Lohnprogramme". 

 

Dann hoffen wir am Besten, dass die KUG-Phase schnell vorbei geht. Und das nicht nur für uns LoBu's...

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anjuwan
Aufsteiger
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Da mir kein Grund einfällt, der die von mir beschriebene unterschiedliche Handhabung bei KU/KUG aus dem Festlohn bzw. den Bewegungsdaten bei der gleichen Lohnart notwendig macht, habe ich jetzt einen Servicekontakt ausgelöst.

 

Jetzt frage ich mich nur, ob die Meldung eines Programmfehlers tatsächlich für den Anwender kostenpflichtig ist.

Cheers
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t_r_
Allwissender
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Mir fällt dazu ein Grund ein. Woher soll das Programm wissen, wann es eine Lohnart in den Bewegungsdaten kürzen darf und wann nicht. Woran soll man das festmachen? Wollen Sie zukünftig einen Betrag hochrechnen müssen und dann in die Bewegungsdaten eintragen, damit am Ende der gewünschte gekürzte Betrag rauskommt?

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anjuwan
Aufsteiger
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@t_r_  schrieb:

Mir fällt dazu ein Grund ein. Woher soll das Programm wissen, wann es eine Lohnart in den Bewegungsdaten kürzen darf und wann nicht. Woran soll man das festmachen? Wollen Sie zukünftig einen Betrag hochrechnen müssen und dann in die Bewegungsdaten eintragen, damit am Ende der gewünschte gekürzte Betrag rauskommt?


Woher das Programm das wissen soll? Aus den Einstellungen der Lohnart.

 

Es geht um KU-Fälle. Hier gibt es nur Ja oder Nein, was die Berücksichtigung der Lohnart bei der Kürzung des Entgeltes und der Ermittlung des Sollentgeltes für die Berechnung des KUG angeht (Laufendes Entgelt / Einstellung KU=Betrag bei Lohnart etc.). Das gilt dann für Festlohn und Bewegungsdaten.

 

Dass die Eingabe von gekürzten Werten bei den Bewegungsdaten bei KU-Fällen bei gleichzeitiger Auszahlung von KUG keinen Sinn macht, hatte ich bereits erwähnt. Dann werden vom System falsche Werte ermittelt.

Cheers
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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


die Kürzung der Lohnarten bei Kurzarbeit (KU/KUG) hängt von der Schlüsselung der entsprechenden Lohnart in der Spalte Kürzung (k/k; nk/nk; nk/k) unter Stammdaten | Bewegungsdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge ab. 

 

Wie bereits von @t_r_ erklärt, werden gebuchte Lohnarten in den Bewegungsdaten bei der Kürzung nicht berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um erfasste Bewegungsdaten, welche mit dem gebuchten Wert in Lohn und Gehalt abgerechnet werden. 


Es handelt sich hierbei um keinen Programmfehler. Für das Melden eines Programmfehlers wird selbstverständlich keine Servicepauschale erhoben und der Servicekontakt bleibt natürlich kostenfrei. 

 


Weihnachtliche Grüße

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

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anjuwan
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Um dies hier zu einem Ende zu bringen:

Ein "das ist so" und "kein Fehler" wurde mir auch über den Servicekontakt signalisiert. Was mich dennoch zweifeln lässt. Es wurde jedoch ein Wunsch auf Änderung aufgenommen.

 

Wir werden sehen (siehe Eingangsfrage), ob man die Ja/Nein Auszahlung nicht irgendwie anders händeln kann, als im Moment bei KU über die laufend neue Erstellung eines Standes der Festlohnart.

Cheers
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letzte Antwort am 19.12.2019 11:45:45 von anjuwan
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