Versuche meine 1. Abrechnung in LuG richtig zu machen...
Folgender Sachverhalt:
Habe 2 kfm. Aushilfen u. 1 gew. Aushilfe, alle 3 haben einen Hauptarbeitgeber und bei uns einen Minijob max. 450,-- EUR. In diesem Fall ist der ZVK-Beitrag pausch. zu versteuern.
Status ist richtig eingestellt (Arbeitnehmertyp 4 bzw.5).
Das Häckchen bei Angaben zum Dienstverhältnis gesetzt.
Bei der Probeabrechnung bekomme ich dann diese Meldung
Hinweis #LN03519
Der Arbeitnehmer ist im Monat 01/2021 geringfügig entlohnt, wobei sein Einkommen in Höhe von 459,00 Euro
die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 Euro übersteigt.
» Überprüfen Sie den Sachverhalt.
Der ZVK-Beitrag wird korrekt versteuert mit pausch. 2%, allerdings werden die Beiträge für die Bundesknappschaft von dem "vermeintlichen RV/SV Brutto" 459,-- (450,--+ 9,00 2%-ZVK-Beitrag = 459,--) errechnet, was dann auch den Hinweis erklärt, dass das Einkommen über 450,-- liegt, mir aber nicht weiterhilft.....
Kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank schonmal vorab
Hallo,
die Steuerfreiheit für die ZVK ist nach §3 Nr. 63 lediglich auf das Erstbeschäftigungsverhältnis anzuwenden. Mit der nun steuerpflichtigen ZVK überschreitet der Arbeitnehmer die Geringfügigkeitsgrenze. Mit der Hinweismeldung #LN03519 möchte Sie Lohn und Gehalt auf den Sachverhalt aufmerksam machen. Wenn die Zahlung der ZVK auf Dauer angelegt ist, sollten Sie sich überlegen ob der Mitarbeiter entweder zukünftig als Midi-Job abgerechnet wird oder das Entgelt von 450,00 Euro um die Zahlung der ZVK gekürzt wird, so dass diese wieder im Gesamtbrutto 450,00 Euro beträgt und der Mitarbeiter im Status Mini-Job verbleiben kann.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Platz,
danke für die Lösungsvorschläge...
Der Midi-Job fällt in diesen 3 Fällen aus, da bei 1 Hauptbeschäftigung ja nur ein Minijob 450,-- Eur zusätzlich funktioniert, ansonsten müßte ich ja alle über Lohnsteuerklasse 6 abrechnen.
Dass mit der Kürzung werde ich mal probieren - wenn es keinen anderen Weg gibt dies zu lösen.
Eigentlich dachte ich, dass DATEV hierfür eine bessere Lösung hätte, da es ja einige gibt, die Baulohn hierüber abrechnen und ich mir nicht vorstellen kann, dass hiervon keiner den ZVK-Beitrag versteuert.
Wobei ich auch schon die Erfahrung gemacht habe, dass selbst Steuerbüros den ZVK-Beitrag in dieser
Konstellation ein Haupt-AG und ein Minijob (in diesem Fall dann 2. Dienstverhältnis) nicht versteuern.
VG
Regina Moser
Tja, LuG ist einfach perfekt 🙂 gesetzeswidrig rechnet das System nicht 🙂
Da sich mein Problem immer noch nicht wirklich richtig gelöst hat, nochmal den Beitrag angeschubst......
Habe es jetzt so gelöst, dass die Aushilfen maximal 440,-- EUR verdienen, dann kommt keine Meldung und
der Verdienst bleibt inkl. des 2% ZVK-Beitrags unter 450,-- EUR.
Allerdings kann dies, meiner Meinung nach, ja nicht wirklich die Lösung hierfür sein....
Gibt es denn hier keine "Lohnabrechner" LuG die Aushilfen (gew. + kfm.) im Baulohn - Malerbetrieb abrechnen und ein ähnliches oder das gleiche Problem haben?
Danke schonmal für Antworten oder Ideen!
VG Regina
@Regi schrieb:Da sich mein Problem immer noch nicht wirklich richtig gelöst hat, nochmal den Beitrag angeschubst......
Habe es jetzt so gelöst, dass die Aushilfen maximal 440,-- EUR verdienen, dann kommt keine Meldung und
der Verdienst bleibt inkl. des 2% ZVK-Beitrags unter 450,-- EUR.
Das ist korrekt und hat Herr Matthias Platz schon so ausgeführt.
Ok, das mache ich ja notgedrungen auch so....
Warum rechnet das Programm dann nicht nur die Steuer vom Brutto inkl. ZVK-Beitrag?
Damit wäre es ja in Ordnung.
Aber im KV + RV Brutto sowie U1, U2 und Ins.U ist der ZVK-Beitrag auch Berechnungsgrundlage.
Demnach zahlt der AG bei 440,-- € brutto pro Monat/Mitarbeiter ca. 2,60 € Sozialabgaben
obwohl der ZVK-Beitrag eigentlich nur steuerpflichtig - pausch.Steuer 2 % - ist?
Verstehe ich nicht oder habe ich etwas übersehen oder ist das in dem Programm einfach so 🤔?
VG Regina