Hallo,
wir haben jetzt das erste Mal eine A1 Bescheinigung elektronisch beantragt und erhalten.
Hierbei mussten wir feststellen, dass die Beschäftigungsstelle erst beim Mandanten eingegeben werden muss, um dann beim Arbeitnehmer ausgewählt zu werden. Dies mag für Firmen mit mehreren Arbeitnehmern je Beschäftigungsstelle sinnvoll sein. Bei vielen einzelnen Entsendungen zu vielen verschiedenen Beschäftigungsstellen jedoch eher nicht.
Gibt es eine Möglichkeit, die Beschäftigungsstelle direkt beim Arbeitnehmer zu erfassen? Eventuell haben wir ja nur das richtige Kästchen zum Anklicken nicht gefunden.
Ansonsten würde ich dies gerne auf die "Wunschliste" setzen.
Cheers
André Petzke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo André Petzke,
die Angaben für eine A1 Bescheinigung sind zuerst auf der Mandantenebene anzulegen. Darunter fällt auch die Beschäftigungsstelle. Die Beschäftigungsstelle ist derzeit als erstes beim Mandanten unter Mandantendaten / Adresse / Register "A1 Bescheinigung" einzutragen. Das ist notwendig, damit man diese anschließend bei dem Mitarbeiter auswählen kann.
Ihren Wunsch, dass die Beschäftigungsstellen beim Mitarbeiter direkt angelegt werden können, nehme ich gerne mit auf.
Weiter Informationen zum Thema finden Sie in den folgenden Infodokumenten:
A1 Bescheinigung - elektronisches Antrags - und Bescheinigungsverfahren
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau larahien,
"In LODAS steht die A1-Bescheinigung ab der Jahreswechsel-Version 2018/2019 zur Verfügung."
Daran ändert sich definitiv nichts. Oder?
Danke für eine Bestätigung,
mfG
A. Hofmeister
Hallo A. Hofmeister,
die A1 Bescheinigung steht ab der Jahreswechselversion 2018/2019 in LODAS zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie im Infodokument A1 Bescheinigung.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich stehe aktuell auch vor dem Problem, dass viele viele verschiedene Beschäftigungsstellen haben und es sich kaum lohnt die einzeln im Mandanten zu speichern, da die z.T. nur einmal besucht werden.
Gibt es hierzu ein Update?
Freundliche Grüße,
Miriam Wießneth
Hallo Miriam Wießneth,
an der von @Lara Hien beschriebenen Vorgehensweise hinsichtlich der Beschäftigungsstellen hat sich bislang nichts geändert. Nach wie vor sind die Beschäftigungsstellen als erstes beim Mandanten unter Mandantendaten | Adresse | Register "A1 Bescheinigung" einzutragen.
Weitere Informationen zum Thema A1-Bescheinigung erhalten Sie in unseren
Dokumenten 1020339 - A1-Bescheinigung in Lohn und Gehalt
- 1000423 - A1-Bescheinigung - elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren