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LuG: Abfindung sv-pflichtig abrechnen

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letzte Antwort am 13.10.2021 13:06:53 von haskanli
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haskanli
Einsteiger
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Hallo,

 

ich möchte eine Abfindung sozialversicherungspflichtig abrechnen und suche die passende Lohnart.

 

Fall:

 

Der Arbeitnehmer hat gekündigt. Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung. Die Abfindung soll sv-pflichtig abgerechnet und in Zeile 3 und 19 der LSt-Bescheinigung ausgewiesen werden (wie Lohnart 4330).

 

Gruß

 

Boris Haskanli

 

Sailor
Fortgeschrittener
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Hallo Haskanli,

 

ich kenne mich leider in Lohn und Gehalt nicht aus, Abfindungen sind aber steuerpflichtig und beitragsfrei.

 

Viele Grüße

Sailor

 

 

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Payroll
Aufsteiger
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Guten Morgen zusammen,

 

Abfindungen scheinen nicht immer beitragsfrei zu sein, vgl. Lohnsteuer und Beiträge von Abfindungen / Sozialversicherung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe.

 

Beste Grüße!

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Sailor
Fortgeschrittener
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Wenn die Abfindung als Entschädigung für den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird, ist sie beitragsfrei.

 

Viele Grüße

Sailor

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haskanli
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

Abfindung ist vielleicht der falsche Begriff. Der Mitarbeiter hatte zwar gekündigt, soll aber, weil er sehr gut war, eine „Abschlusszahlung“ für seine Arbeitsleitung insgesamt bekommen. Mir ging es aber auch gar nicht um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.

 

Ich brauche eine Lohnart, mit der ich eine Einmalzahlung abrechnen kann, die in Zeile 3 und 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wird (Arbeitslohn für mehrere Jahre). Eine ermäßigte Besteuerung kommt nicht in Frage, habe ich geprüft. Die Lohnart 4330 (Abfindung ohne Freibetrag, jährl.), die das umsetzt, rechnet aber sozialversicherungsfrei ab. Ändern kann ich das bei "gesetzliche Behandlung" nicht.

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t_r_
Allwissender
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Kopieren Sie die Lohnart 4190.

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haskanli
Einsteiger
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Vielen Dank, das passt.

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letzte Antwort am 13.10.2021 13:06:53 von haskanli
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