Hallo liebe DATEV-Community,
bei unserer Mitarbeiterin haben sich rückwirkend zu Mai die Lohnsteuermerkmale geändert (jetzt 0,5 Ki.Frbtr. - vorher keiner).
Leider erhalte ich aber in der Juni-Abrechnung keine Korrektur-Abrechnung für den Mai. Kann mir jemand sagen, warum nicht? In der Regel erhalten wir immer Korrekturabrechnungen für den Vormonat, wenn sich etwas rückwirkend geändert hat.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
I.Terp
Gelöst! Gehe zu Lösung.
fällt denn überhaupt KiSt oder Soli an?
Da wird sich vermutlich nichts ändern, da ein Soli wohl nicht anfällt. Weitere Auswirkungen ergeben sich ja nicht.
Hallo Jena,
herzlichen Dank für die Rückmeldung.
Nein Soli fällt nicht an. Also erfolgt immer nur eine Korrekturabrechnung, wenn sich die "Zahlen", also die Berechnung ändert? Auf der Mai-Abrechnung steht der Ki.Frbtr. dann einfach nicht drauf, obwohl dieser rückwirkend für Mai eingespielt wurde.
korrekt, Lohnzettel nur bei Änderung. Der Kinderfreibetrag ist in deinem Fall nur Statistik.
Moin,
das kann man in LODAS anpassen, dass auch in solchen Fällen eine neue Abrechnung gedruckt wird:
Dies müsste auf "genereller Druck" gestellt werden, damit auch wenn sich keine Änderung ergibt die neue Abrechnung gedruckt wird. Dies führt dann aber dazu, dass dies auch in anderen Fällen zu einem neuen Ausdruck führt - also wenn z.B. für den Vormonat AU-Zeiten nachträglich erfasst/abgerechnet werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herzlichen Dank für diese Information.
Mit freundlichen Grüßen
I. Terp