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Lohnsteuerfrei abrechnen

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letzte Antwort am 30.06.2026 07:53:32 von lohnexperte
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goenli76
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Hallo Zusammen!

 

Ich habe folgendes Problem.

 

Es sollen drei Arbeitnehmer lohnsteuerfrei abgerechnet werden. Es wurden von mir Lohnarten verwendet, die steuerfrei sind, aber bei denen die SV-Beiträge abgerechnet werden. Jetzt hat sich das Problem ergeben, dass in der Lohnsteuerbescheinigung gar keine Werte auftauchen. Es sollen aber die SV-Beiträge angedruckt werden. Es darf auch kein Steuerbrutto in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen. Ich habe die Lohnsteuerbescheinigungen manuell über Elster korrigiert. Wie kann man das Problem für di Zukunft lösen? Hatte jemand schon einmal so einen Fall?

 

tbehrens
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Die erste Frage stellt sind, wieso? Wieso soll das Entgelt steuerfrei sein? Es gibt nur sehr wenige Ausnahme, wieso ein Entgelt steuerfrei aber sv-pflichtig ist.

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goenli76
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Aufgrund einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wurde festgestellt, dass die Tätigkeitsvergütung der Kommanditisten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen sind. Es handelt sich somit lohnsteuerrechtlich nicht um Arbeitnehmer. Diese müssen allerdings trotzdem SV-Beiträge zahlen. 

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tbehrens
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Grundsätzlich ist es aber richtig, dass keine Aufwendungen durch steuerfreie Entgelte ausgewiesen werden. Eigentlich ist die LStB richtig.

 

Wie die Behandlung in diesem Fall ist, da die Einnahmen rechtlich gar nicht steuerfrei sind, sondern nur keine Einkünfte aus nicht selbstständige Arbeit, kann ich nicht beurteilen.

 

Ich gehe aber davon aus, dass auch hier die LStB richtig ist. Da ein Gewerbetreibender auch keine LStB bekommt.

 

Bei der ESt-Erklärung müssen halt die gezahlten Beiträge entsprechend als Vorsorgeaufwendungen angegeben werden. Als Nachweise wäre ggf. die Lohnabrechnung nachzureichen.

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Claudia-
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Für einen Kommanditisten gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung, da dieser auch keine Lohnsteuern zahlt. Eine LST Bescheinigung mit nur SV-Abgaben wäre falsch und könnte beim FA nicht verarbeitet werden.

Der Kommanditist muss eine EST wie ein selbstständiger Einzelunternehmer machen und dabei seine Vorsorgeaufwendungen händisch eintragen. Dazu erhält er von seiner Krankenkasse immer nach Jahresende eine Beitragsbescheinigung über die in der EST absetzbaren Beiträge.

 

Die privaten KV melden mittlerweile sogar die Beiträge an das FA welche der Arbeitnehmer bei der EST abrufen kann.

goenli76
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Vielen Dank für die Antwort, aber das Finanzamt hat das so angefordert...

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goenli76
Beginner
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vielen Dank für die Antwort, aber das Finanzamt hat das so angefordert...

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lohnexperte
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Hallo @goenli76 ,

 

dann lassen Sie sich doch mal vom Finanzamt aufklären:

 

Zum einen wurde seitens des FA im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt.

 

Zum anderen wird genau für diese Einkünfte vom FA eine Lohnsteuerbescheinigung angefordert.

 

Da Sie (und wir hier) diese Diskrepanz nicht aufzulösen im Stande sind, bitten Sie freundlich um fachliche Unterstützung. Wir alle sind gespannt und lernen gerne dazu. 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

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letzte Antwort am 30.06.2026 07:53:32 von lohnexperte
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