Guten Morgen,
ich habe einen Mitarbeiter nachträglich in 2025 im September und Oktober 2025 sv und steuerpflichtig abgerechnet und zwar erst im Monat April 2026. Es wurde keine Lohnsteuerbescheinigung 2025 übermittelt, sondern der Hinweis gegeben, dass das Steuerbrutto in 2026 dazugerechnet wird. Besonderheit in diesem Fall, daß der Mitarbeiter keine Lohnsteuer bezahlt hat. Wie gibt der Mitarbeiter diese Tatsache in seiner Einkommensteuererklärung 2025 an.
Hinweis: Ab November 2025 wurde der Mitarbeiter nur noch als Minijobber abgerechnet.
Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Das Steuerbrutto läuft in 2026. Das gehört nicht in 2025.
Danke für die Information. Und bei der Einkommensteuererklärung 2025 ? wird das dann nicht angegeben ?
Spätestens ab dem März eines aktuellen Jahres wirkt ausschließlich das Zuflussprinzip. Also Lohnsteuer, die das Vorjahr betrifft, wird ausnahmslos im aktuellen Jahr berücksichtigt. Der Arbeitnehmer kann/darf auf Grund dieser Tatsachen auch nicht mehr die Lohnsteuer des VJ in der ESt-Erklärung ändern.
Nein, das wäre dann doch doppelt. Die Zahlung steht ja in 2026.
@Florian2026 schrieb:Danke für die Information. Und bei der Einkommensteuererklärung 2025 ? wird das dann nicht angegeben ?
In 2025 wird nichts angeben. Dafür muss dies dann in 2026 angegeben werden.