Hallo,
folgender Fall: Mitarbeiter ist im März 2023 ausgeschiedenen. Im Mai 2023 erfolgte eine Nachberechnung (Auszahlung Wertguthaben, also EBZ ).
Für die Nachberechnung wird mir keine Lohnsteuerbescheinigung in den Auswertungen erstellt.
Im Hinweisprotokoll erhalte ich folgende Meldung: LSt-Bescheinigung: Die Lohnsteuerbescheinigung wurde bereits mit dem Abrechnungsdatum/VKZ 09.05.2023 2023/MYA erstellt.
Wie kann ich diese korrigierte Lohnsteuerbescheinigung zum Ausdrucken bekommen?
Grüße
P. Rolinger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @PRolinger,
die Lohnsteuerbescheinigung vom 09.05.2023 finden Sie mit diesem Datum als Auswertung 19 im Monat 05/2023 in LODAS Auswertungen, falls Sie diese unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen mit Ausgabefach Rückübertragung aus RZ angelegt haben.
Falls Sie die Auswertung 19 mit einem anderen Ausgabefach geschlüsselt haben, wird Ihnen die Auswertung postalisch zugestellt.
Die Auswertung 19 ist hinterlegt. Die Lohnsteuerbescheinigung wurde nicht erstellt. Es handelt sich um einen Einmalbezug der imMai für den Monat März über eine Nachberechnung abgerechnet wurde.
Ein Kontakt zum Datev-Service wurde bereits veranlasst, allerdings steht die Rückmeldung noch aus.
Ist eine gültige Steuer-IdNr. hinterlegt?
Eine gültige Steuer-ID ist hinterlegt. Bei der ursprünglichen Abrechnung März 2023 (Austrittsmonat) wurde auch eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
Die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung nach der erfolgten Nachberechnung fehlt jedoch.
M.E. muss diese doch auch erzeugt werden, wenn ein steuerpflichtiger Einmalbezug nachberechnet wurde.
(Die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung wird auch nicht bei den Auswertungen März angezeigt.)
Bin bei Lodas zwar raus, aber mit welchen Lohnarten wurde das Wertguthaben nachberechnet? Lösen die eine LSt-Bescheinigung/-Änderung überhaupt aus?
abgerechnet wurde mit Lohnart 360, Wertguthaben mehrj., die Lohnart ist voll steuerpflichtig:
Daher müsste es ja auch eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung gegeben habe.
Ich habe keine Idee, wo ich herausfinden kann, ob für diese Lohnart eine Lst-bescheinigung erzeugt wird.
Moin @PRolinger ,
das hängt doch auch von der Höhe der Abfindung ab Wenn 1.000 Euronen aufs Jahr hochgerechnet werden, kommt da ja kein Steuerabzug zustande. Wie sieht denn die Lohnabrechnung aus? Wurden da denn zusätzliche Steuern abgezogen. Die Fehlermeldung deutet ja daraufhin, dass sich an dem bisher gezahlten Steuerbetrag gar nichts geändert hat.
Gruß
Danke für den Tipp, ich habe es direkt geprüft. Aber für die Nachberechnung gab es einen Lohnsteuerabzug, da der Mitarbeiter mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde.
@PRolingerich sehe grad.. in dem Hinweisprotokoll steht ja, dass die neue LSt-Bescheinigung bereits am 9. Mai übermittelt wurde. Hast du seitdem noch eine Abrechnung erstellt?
Das LSt-Protokoll müsste doch schon da sein - eben mit Datum 09.05.23. Hast du in den Auswertungen i-welche Filter gesetzt? Ansonsten evtl. nochmals bei den Auswertungen 'im RZ bereitsgestellt' schauen und zur Not noch einmal herunterladen
Vielen Dank für den Tipp, eine Kollegin hatte tatsächlich die Auswertungen gelöscht und eine Wiederholungsabrechnung durchgeführt.
Habe die Daten aus dem RZ noch mal geholt, nun ist alles da.