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Lohnsteuerbescheinigung bei Minijobbern

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letzte Antwort am 21.02.2024 21:51:05 von NW2
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NW2
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Liebe Alle,

 

eine Mandantin hat mich gerade etwas durcheinander gebracht. 

 

Es soll für Ihre Minijobberin ein Lst. Bescheinigung für 2023 erstellt werden. Ich habe ihr erklärt, dass das System hier aufgrund des Minijobs keine erstellt, da ja keine Lohnsteuern anfallen. Der Mitarbeiter wird auch pauschal versteuert. 

 

Daraufhin meinte sie, dass der alte Steuerberater ihr dies hat immer zukommen lassen und die Mitarbeiterin diese benötigt, um es bei der Bank vorzulegen. Sie hat bisher für alle ihre Minijobber diese Lst. Besch. erhalten. 

 

Kann mir jemand sagen, wo ich das bei dem Mitarbeiter einstellen kann damit ich im Nachgang eine erstellt bekomme? 

 

Vielen Dank vorab und einen angenehmen Tag an alle. 

 

 

taniafiwi
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
7169 Mal angesehen

Ich würde meinen, das geht nur wenn die Minijobber auf Steuerklasse angestellt ist. Dann kommt eine raus, aber bei 2% Pauschalierung nicht. 

Der Mitarbeiter könnte doch auch seinen Lohnzettel Dezember bei der Bank einreichen, da stehen unten links auch die Gesamtverdienstzahlen drauf.


Viele Grüße

cro
Experte
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Nachricht 3 von 7
7156 Mal angesehen

Was es nicht gibt, kann auch keine Bank verlangen. Und richtig, 2% Pauschalsteuer schließen eine LSt-Bescheinigung aus. Somit hat sich das für 2023 vermutlich erledigt (bzw. es ist noch nach Entstehungsprinzip möglich (Rücksprache mit dem FA wäre da sinnvoll)).

 

Klären Sie den MA mal in 2024 auf, wann die Option zur ELStAM-Abrechnung sinnvoll ist bzw. warum das nicht bei seinem Eintritt (und seiner ersten Abrechnung) abgeklärt wurde (Einstellfragebogen, etc.?).

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 4 von 7
7149 Mal angesehen

Wenn sie das vom vorherigen Steuerberater immer ausgestellt bekommen hat, hat die Mandantin doch bestimmt auch die Kopie davon in ihrer Akte...

 

Ich würde mir mal davon eine Kopie zeigen lassen, damit man mal sehen kann, was der alte Steuerberater ihr wirklich gegeben hat.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
STBMT
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
7105 Mal angesehen

Für diesen Zweck sollte es das Lohnkonto doch auch tun?

renek
Meister
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Nachricht 6 von 7
7096 Mal angesehen

Also ich würde mal hinterfragen wozu die Bank eine Lohnsteuerbescheinigung benötigt? Welche Rechtsgrundlage wäre das denn? Und nein, AGB lass ich nicht gelten 😄

NW2
Beginner
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Nachricht 7 von 7
7014 Mal angesehen

Schön, wenn ihr das genauso seht wie ich. Ich war schon ganz verwirrt...

 

Ich versuche es der Mandantin nochmal zu erklären. 🙂 

 

Vielen Dank für Euer Feedback! 

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letzte Antwort am 21.02.2024 21:51:05 von NW2
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