Mein Mitarbeiter ist Minderheitsgesellschafter und damit Steuer-Frei aber SV pflichtig.
Leider ist die Lohnsteuerbescheinigung komplett leer, wie behebe ich das?
Mitarbeiter ist mit Personalgruppe 101 und Beitragsgruppe 1111 angelegt.
Lohnart wurde die 200 genommen und ST-frei und SV pflichtig lfd hinterlegt.
Danke für eure Hilfe.
Bei GGF stellt sich bei mir immer nur die Frage, ob sv-pflichtig oder nicht. Steuerpflicht war immer gegeben.
Wieso also steuerfrei? Nach welche Vorschrift?
Bedeutet Minderheitsgesellschafter hier GGF, aber weniger als 50 % beteiligt ist? Oder ist er gar kein GF?
Er Ist mit 10% an der KG beteiligt und kein Geschäftsführer.
Dazu gab es vor längerer Zeit schon mal eine umfangreiche Abhandlung:
Lohnabrechnung eines angestellten Mitnternehmers /... - DATEV-Community - 19403
Kurz gesagt, als Kommanditist oder Mitunternehmer ist er ohne Lohnsteuern abzurechnen, da er keinen Lohn im Sinne vom Lohn erhält. Er ist ebenfalls nicht bei ELSTAM anzumelden und vom ELSTAM Abruf auszuschließen.
Somit gibt es für ihn auch keine Lohnsteuerbescheinigung und nichts an das FA zu übermitteln. Seine Einkünfte muss er selbst im Rahmen seiner EST versteuern.
Es gibt also nichts zu bescheinigen.