Hallo Zusammen,
wir haben eine Mitarbeiterin die auf Stundenbasis (Minijob) arbeitet. Es gibt keine festen Tage an denen Sie arbeitet und auch keine feste Stundenzahl. Die Arbeit teilt Sie sich selbst ein nach Bedarf.
Wie sieht es aus mit Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Ich habe nur einen Monat mit Stunden und Lohn (seit 6 Wochen beschäftigt)
Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
Hallo Tatjana,
dafür gibt es doch die richtige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Gibt es sie noch nicht muss man sie erfragen.
LG
Sabine
Ja die Krankenkasse habe ich, allerdings weiß ich nicht, wie ich die Stunden errechnen soll für die Lohnfortzahlung, da es keine feste Stundenzahl gibt.
Wie war denn die Verteilung der Stunden aus dem 1 Monat mit Stunden/Lohn? Kannst Du Dich daran orientieren? Also wenn immer 2h je Woche, dann kannst Du die nehmen. Ansonsten einen Mittelwert aus dem Monat errechnen? Also Stunden x 3 Monate / 13 Wochen und Du hast eine ungefähre Stundenzahl/Woche, die Du für die EFZ nehmen kannst.
LG
Anne Koch
Gearbeitet wurden 21 Stunden, wenn ich nun 21x3/13 rechne, dann komme ich auf 4,8 Stunden?
@Tatjana_TB schrieb:Es gibt keine festen Tage an denen Sie arbeitet und auch keine feste Stundenzahl.
Nicht einmal eine wöchentliche Stundenzahl? Das kann aber ins Auge gehen, § 12 Abs. 1 TzBfG.
Wie man aus den vereinbarten Monatsstunden die Wochenstunden berechnet und umgekehrt, hat @sokrates ja bereits gesagt. Die trägt man dann an den entsprechenden Stellen in den Personaldaten ein, damit LuG sie zur Berechnung heranziehen kann.
vielen Dank für den Hinweistext. Ich werde das hier nochmal ansprechen und umsetzen.
Bei mir sind es 4,85 Stunden pro Woche 😁 und ja, damit würde ich rechnen.
wenn die 21 Stunden in den 6 Wochen waren, dann ist es 21 : 6 = 3,5 pro Woche.