Liebe Community,
Angemessene Lohnart (Vorfestagarbeit 35%, pro Stunde) für Arbeit an Vorfesttagen, die am 24. und 31. Dezember zwischen 13 Uhr und 24 Uhr geleistet wird? Hat jemand eine Idee?
Thanx a million 🙂
Milla
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Milla,
leider können wir Ihnen anhand der Angaben keine konkrete Lösung bieten.
Soll der Zuschlag zur Vorfesttagsarbeit steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden?
Wenden Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhalts über einen der üblichen Servicekanäle an uns.
Hallo @Milla1 ,
da wird es mit einer einzigen Lohnart nicht hinkommen, denn an den beiden Tagen handelt es sich für die Zeiten vor 14 Uhr um "normale" Überstunden mit 35% Zuschlag, die ganz regulär steuer- und sv-pflichtig sind.
Für die Zeiten ab 14 Uhr ist dann aber auch noch §3b Absatz 1 Ziffer 3 (für den 31.12.) bzw. Ziffer 4 ( für den 24.12.) EStG zu beachten, d.h. die gezahlten 35% sollten steuer- und sv-frei bleiben.
Demzufolge würde ich z.B. für die Überstundengrundvergütung jeweils die LA 1100 verwenden, für den Zuschlag zwischen 13 und 14 Uhr die LA 1200 (Zuschlag von 25% auf 35% ändern!), für den Zuschlag ab 14 Uhr dann am 24.12. die LA 1521 (Zuschlag auf 35% anpassen!!) und am 31.12. die LA 1520 (auch hier Zuschlag auf 35% anpassen!!).
Das sollte dann zum gewünschten Ergebnis führen.
Gutes Gelingen ...
Hallo @rvh 🙂
vielen Dank für die ausführliche Anleitung 🙂 hat mir sehr geholfen...
Schönen Tag noch 🙂
MfG
Milla
Sehr geehrter Herr Platz,
danke für Ihre Rückmeldung und Mühe.
MfG
Milla