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Lohnart für Erstattung von Fahrerkartenkosten

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letzte Antwort am 24.01.2025 14:27:16 von t_r_
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mvalks
Einsteiger
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Hallo, wir möchten ab sofort die Kosten für den Erwerb von Fahrerkarten unseren Auslieferungsfahrern erstatten. Da es sich hierbei um eine Erstattung von Werbungskosten handelt und dies somit Steuer- und SV-pflichtig ist möchten wir auch diese Kosten übernehmen.

 

Gibt es hierfür eine Datev-Netto-Lohnart, womit wir abrechnen können oder müssen wir selbst eine neue Lohnart anlegen? 

Danke für eure Antworten.

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
92 Mal angesehen

Hallo,


alle relevanten Standardlohnarten für die Abrechnung von Fahrtkostenzuschüssen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument .

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
83 Mal angesehen

Hallo,

 

da es sich ja um die Fahrerkarte und nicht um Fahrkostenzuschüsse handelt, sollten Sie eine Nettolohnart verwenden.

 

Nutzen Sie doch die Datev-Lohnart 2103 (netto, sonstiger Bezug) und benennen Sie die um. Sollten Sie lieber die Standardlohnarten als Standard behalten, was ich favorisiere, kopieren Sie die Lohnart auf eine freie Nummer und bezeichnen sie entsprechend.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

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letzte Antwort am 24.01.2025 14:27:16 von t_r_
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