Hallo, wir möchten ab sofort die Kosten für den Erwerb von Fahrerkarten unseren Auslieferungsfahrern erstatten. Da es sich hierbei um eine Erstattung von Werbungskosten handelt und dies somit Steuer- und SV-pflichtig ist möchten wir auch diese Kosten übernehmen.
Gibt es hierfür eine Datev-Netto-Lohnart, womit wir abrechnen können oder müssen wir selbst eine neue Lohnart anlegen?
Danke für eure Antworten.
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Hallo,
alle relevanten Standardlohnarten für die Abrechnung von Fahrtkostenzuschüssen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument .
Hallo,
da es sich ja um die Fahrerkarte und nicht um Fahrkostenzuschüsse handelt, sollten Sie eine Nettolohnart verwenden.
Nutzen Sie doch die Datev-Lohnart 2103 (netto, sonstiger Bezug) und benennen Sie die um. Sollten Sie lieber die Standardlohnarten als Standard behalten, was ich favorisiere, kopieren Sie die Lohnart auf eine freie Nummer und bezeichnen sie entsprechend.
Viele Grüße
Thomas Reich