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Lohnart 5670 Inflationsausgleichsprämie fehlt

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letzte Antwort am 14.06.2023 12:14:04 von neverknowwhy
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fp-netsoftec
Einsteiger
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Hallo,

 

meines Wissens müsste die Lohnart 5670 ja die Inflationsausgleichsprämie sein.

Die Lohnart gibt es bei mir nicht:

fpnetsoftec_0-1684756284796.png

 

Mache ich etwas falsch oder muss ich das manuell anlegen?

 

Beste Grüße

F/P

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

Sie müssen die Lohnart zum Mandanten übernehmen.

 

Hier gibt es zwei Wege:

 

Auf Kanzleiebene für mehrere Mandanten:

 

Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei -> Assistenten durchlaufen und dabei alle Mandanten auswählen, die man braucht.

 

Auf Mandantenebene für einen Mandanten:

 

Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Assistent Lohnarten -> Assistent durchlaufen.

 

Wenn Sie die Lohnart eingerichtet haben, müssten Sie noch ggf. die Kontonummer unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten hinterlegen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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fp-netsoftec
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
794 Mal angesehen

Hallo,

 

das hat geklappt, danke.

 

Beste Grüße

F/P

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neverknowwhy
Beginner
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718 Mal angesehen

Hallo t_r_,

 

wir rechnen in LUG regelmäßig Einmalbezüge nach Austritt ab, Standard ist dabei das Hochsetzen von Letzter abzurechnender Monat und die Abrechnung auf den Zuflussmonat mit StKl 6.

 

LA 5670 https://apps.datev.de/help-center/documents/1025136 wird als 5670 Inflationsausgleichsprämie stf für Einmalbezüge beschrieben, in der Monatserfassung erscheint Fehler #LN05033 Nach Austritt des Mitarbeiters sind für den aktuellen Abrechnungsmonat nur Einmalbezüge und Nettobe-/abzüge zulässig. Andere Einmalbezüge funktionieren.

 

Wo ist mein Denkfehler, aber sollte es nicht funktionieren - vermutlich ist 5670 als lfd. Bezug geschlüsselt? Ich würde mich dann für das Abrechnen auf den letzten Abrechnungszeitraum bei Austritt entscheiden, steuerlich gibt es ohnehin keine Relevanz.

 

Viele Grüße

neverknowwhy

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letzte Antwort am 14.06.2023 12:14:04 von neverknowwhy
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