Hallo,
meines Wissens müsste die Lohnart 5670 ja die Inflationsausgleichsprämie sein.
Die Lohnart gibt es bei mir nicht:
Mache ich etwas falsch oder muss ich das manuell anlegen?
Beste Grüße
F/P
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie müssen die Lohnart zum Mandanten übernehmen.
Hier gibt es zwei Wege:
Auf Kanzleiebene für mehrere Mandanten:
Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei -> Assistenten durchlaufen und dabei alle Mandanten auswählen, die man braucht.
Auf Mandantenebene für einen Mandanten:
Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Assistent Lohnarten -> Assistent durchlaufen.
Wenn Sie die Lohnart eingerichtet haben, müssten Sie noch ggf. die Kontonummer unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten hinterlegen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
das hat geklappt, danke.
Beste Grüße
F/P
Hallo t_r_,
wir rechnen in LUG regelmäßig Einmalbezüge nach Austritt ab, Standard ist dabei das Hochsetzen von Letzter abzurechnender Monat und die Abrechnung auf den Zuflussmonat mit StKl 6.
LA 5670 https://apps.datev.de/help-center/documents/1025136 wird als 5670 Inflationsausgleichsprämie stf für Einmalbezüge beschrieben, in der Monatserfassung erscheint Fehler #LN05033 Nach Austritt des Mitarbeiters sind für den aktuellen Abrechnungsmonat nur Einmalbezüge und Nettobe-/abzüge zulässig. Andere Einmalbezüge funktionieren.
Wo ist mein Denkfehler, aber sollte es nicht funktionieren - vermutlich ist 5670 als lfd. Bezug geschlüsselt? Ich würde mich dann für das Abrechnen auf den letzten Abrechnungszeitraum bei Austritt entscheiden, steuerlich gibt es ohnehin keine Relevanz.
Viele Grüße
neverknowwhy