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Lohnart 4700 oder 4760

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letzte Antwort am 25.05.2023 09:06:41 von Regi
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0815-02
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Guten Morgen,

wir haben vor Jahren ein Mandat übernommen, bei dem die BAV bereits eingerichtet war und abgerechnet wurde.

Leider habe ich erst jetzt festgestellt, dass die Unterstützungskasse als Direktversicherung abgerechnet wurde.

Ist es ausreichend, wenn ich es für die Zukunft korrigiere?

Leider ist die BAV für mich immer wieder schwierig zu durchschauen, vor allem die Unterschiede bei den Durchführungswegen.

Lieben Dank für die Unterstützung.

cro
Experte
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Auch ohne weitere Infos. Den UK-Vertrag einmal über den Assistenten "als neu" anlegen und die beiden Berechnungsversionen über die Probeabrechnung vergleichen. Die "richtigere" Version dann soweit rückwärts, wie möglich/nötig, ändern oder bestehen lassen.

0815-02
Einsteiger
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Vielen Dank,

die Summen sind gleich geblieben.

Ich würde es in diesem Jahr ab Januar ändern.

Es hat ja aber auch in den Vorjahren Einfluss auf die Lohnsteuer, da er insgesamt über den 8% liegt.

Kann da im Lohn noch etwas in 2022 (und 2021) korrigiert werden?

Oder gibt es die Möglichkeit, dies über die Einkommensteuererklärung zu korrigieren?

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 7
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@0815-02  schrieb:

............Es hat ja aber auch in den Vorjahren Einfluss auf die Lohnsteuer, da er insgesamt über den 8% liegt.

Kann da im Lohn noch etwas in 2022 (und 2021) korrigiert werden?.................

 


Richtig. Ab 2023 "eingreifen". Die Lohnsteuerbescheinigungen vor 2023 dürfen/können Sie nicht mehr ändern.

 

Sie sollten klären, ob die VJ-Differenzen als Zufluss in 2023 nachversteuert werden. Damit hätte ich, so wie ich es verstehe, persönlich kein Problem, wenn das max. im unteren 4stelligen Bereich jährlich liegt. Aber Sie sollten das mit allen Beteiligten absichern.

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0815-02
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Vielen Dank für die Antwort.

Wenn eine Unterstützungskasse versehentlich als Direktversicherung abgerechnet wurde, wurden doch zu viel Lohnsteuer gezahlt, da die Beträge für die UK unbegrenzt steuerfrei sind, oder habe ich jetzt einen Gedankenfehler?

Kann das ebenfalls über die ESt-Erklärung berichtigt werden?

LG 

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cro
Experte
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Eine DV wird entweder ebenfalls nachgelagert besteuert oder, wenn sehr alt, pauschal durch den AG (i.d.R.) abgerechnet und ist bei Auszahlung steuerfrei. Bitte den Vertrag prüfen.

 

Die 8%-Überschreitung betrifft die gesamte bAV. Und bleiben sie bitte i.S. LSt/ESt in 2023.

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Regi
Einsteiger
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 da die Beträge für die UK unbegrenzt steuerfrei sind

 

 

Die Steuerfreiheit gilt allerdings nur im 1. Dienstverhältnis...😉

 

VG

Regi

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letzte Antwort am 25.05.2023 09:06:41 von Regi
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