abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnart 2030 Leistungszulage nicht im Brutto der Arbeitsbescheinigung enthalten

3
letzte Antwort am 06.08.2024 08:29:20 von Astrid_Preuß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Kuschel1972
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
453 Mal angesehen

Hallo,

 

bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigung für den Arbeitnehmer wird vom Programm die Leistungszulage (LA 2030) nicht zum Bruttolohn hinzugerechnet, also nicht berücksichtigt. Da es sich hier um zusätzlichen SV/St-pflichtigen Lohn handelt müsste dies doch zum Bruttolohn hinzugerechnet werden.

 

Kann mir jemand helfen.

 

Gruß

 

DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
419 Mal angesehen

Hallo,


ich habe Ihre Anfrage testweise nachgestellt. Die Lohnart 2030 (Leistungszulage) wurde in der Arbeitsbescheinigung im beitragspflichtigen Bruttoentgelt ausgewiesen.


Haben Sie die Lohnart nachberechnet und die Arbeitsbescheinigung schon zuvor erstellt? Wenn dies der Fall ist, können Sie manuell auf Mitarbeiterebene über Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen die Arbeitsbescheinigung erneut erstellen.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Kuschel1972
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
393 Mal angesehen

Hallo,

 

die Lohnart wird schon Jahre bei diesem Arbeitnehmer genutzt und die Abmeldung erfolgt im Abrechnungsmonat.

 

Gruß

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
366 Mal angesehen

Hallo,


den Sachverhalt sehen wir uns gerne genauer an.


Bitte wenden Sie sich dazu über einen der weiteren Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 06.08.2024 08:29:20 von Astrid_Preuß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage