Hallo,
bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigung für den Arbeitnehmer wird vom Programm die Leistungszulage (LA 2030) nicht zum Bruttolohn hinzugerechnet, also nicht berücksichtigt. Da es sich hier um zusätzlichen SV/St-pflichtigen Lohn handelt müsste dies doch zum Bruttolohn hinzugerechnet werden.
Kann mir jemand helfen.
Gruß
Hallo,
ich habe Ihre Anfrage testweise nachgestellt. Die Lohnart 2030 (Leistungszulage) wurde in der Arbeitsbescheinigung im beitragspflichtigen Bruttoentgelt ausgewiesen.
Haben Sie die Lohnart nachberechnet und die Arbeitsbescheinigung schon zuvor erstellt? Wenn dies der Fall ist, können Sie manuell auf Mitarbeiterebene über Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen die Arbeitsbescheinigung erneut erstellen.
Hallo,
die Lohnart wird schon Jahre bei diesem Arbeitnehmer genutzt und die Abmeldung erfolgt im Abrechnungsmonat.
Gruß
Hallo,
den Sachverhalt sehen wir uns gerne genauer an.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen der weiteren Servicekanäle an uns.