Hallo, bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigung für den Arbeitnehmer wird vom Programm die Leistungszulage (LA 2030) nicht zum Bruttolohn hinzugerechnet, also nicht berücksichtigt. Da es sich hier um zusätzlichen SV/St-pflichtigen Lohn handelt müsste dies doch zum Bruttolohn hinzugerechnet werden. Kann mir jemand helfen. Gruß
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