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Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 15.12.2020 13:25:33 von LF
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Rudolf-Bender
Beginner
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Ich soll für eine Österreicherin, keine Grenzgängerin, die Lohnabrechnung erstellen. Sie arbeitet zu 80 % in Deutschland, den Rest in Österreich. Es soll eine deutsche und eine österreichische Abrechnung erstellt werden. Wie soll die praktische Umsetzung erfolgen, da ich erst im Nachhinein feststellen kann, wie viele Arbeitstage auf Deutschland entfallen.

cro
Experte
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Sie können nur nach deutschem Recht abrechnen.

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Rudolf-Bender
Beginner
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Das ist mir schon klar, dass ich nach deutschem Steuerrecht abrechnen muss. Es muss allerdings auch gleichzeitig eine Abrechnung in Österreich erfolgen (nicht durch mich!). Ich bekomme die Aufzeichnung über die Arbeitstage nach Ablauf des Abrechnungsmonats geliefert, teile dann auf. Wie gehe ich praktisch vor? Erstelle ich immer erst eine Schätzung, gebe die Österreich weiter und mache später immer eine Nachberechnung und leite die dann auch Österreich weiter. Dann müssen pro Monat 4 Abrechnungen erstellt werden. Wie wird der Abzug der österreichischen Lohnsteuer bei mir durchgeführt? Mache ich das auch immer über Nachberechnung? Behalte ich einen Betrag ein?

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

entweder Schätzungen oder aber Vorschuss zahlen und erst nach Monatsende abrechnen ( wenn Ö da mitspielt).

LG
VM
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Rudolf-Bender
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Hallo,

ja so habe ich mir das auch gedacht, dass ich für den deutschen Teil mit Vorschuss arbeite und gleichzeitig mit zwei Abrechnungsgruppen. Ich würde die Arbeitnehmerin dann nach Bekanntwerden der genauen Arbeitstage in der Abrechnungsgruppe 2 abrechnen.

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renek
Meister
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@Rudolf-Bender  schrieb:

Ich soll für eine Österreicherin, keine Grenzgängerin, die Lohnabrechnung erstellen. Sie arbeitet zu 80 % in Deutschland, den Rest in Österreich.


Wurde denn bei der Mitarbeiterin in Österreich (Gebietskrankenkasse) nachgefragt wie diese überhaupt abzurechnen ist? Ich frage deshalb, weil ich bereits einen Fall hatte, bei der dann 1 3/4 Jahre zurück gerechnet werden mussten!

 

In solchen Fällen - die nicht ganz klar sind - empfehle ich dringend vor einer Abrechnung das mit der Wohnsitz-Krankenkasse abzuklären. Und ja, ich weiß das die Gebietskrankenkassen das manchmal selber nicht wissen.

Weitere Frage, die mir dahingehend einfällt: Das Unternehmen ist das gleiche mit 2 Betriebsstätten? Ist die 20% in Österreich nicht als Entsendung (A1) zu sehen?

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 7
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Bei uns gab es mal einen ähnlich gelagerten Fall, die Lohnsteuer musste in A abgeführt werden. Der Arbeitgeber bekam keine hiesige Steuernummer, da er als österreichischer AG in Deutschland nicht als AG hinsichtlich Lohnsteuer angesehen wurde. Es wird auch keine Lohnsteuerbescheinigung für Deutschland erstellt. Der AN reichte sein Lohnkonto in A ein.

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letzte Antwort am 15.12.2020 13:25:33 von LF
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