Liebe Kollegen,
evt. kann mir jemand bei einer Frage zur einer Lohnahrechnung für das Vorjahr weiterhelfen.
Ich habe ein Mandat übernommen, (Einzelunternehmen, 1 Mitarbeiter Midijob) bei dem seit August 2021 keine Lohnabrechnung mehr vorgenommen wurde. Die Krankenkassen haben die Beiträge seither geschätzt und der Mandant hat die geschätzten Beiträge auch gezahlt (die geschätzten Beiträge entsprechen auch den tatsächlichen Beiträgen).
Nun hat er eine Rentenversicherungsprüfung und wurde aufgefordert, die Lohnabrechnungen von 08-12/2021 nachzureichen.
Kann ich nun einfach die Abrechnungen für 8-12/2021 nachholen ?
Lohnsteuerlich ist der Mandant Jahreszahler. Es fällt keine Lohnsteuer an.
Kann mir jemand helfen?
Es hat ja bestimmt einen Grund, weshalb keine Lohnabrechnungen erstellt wurden. Den würden wir erstmal erkunden. Wenn das ein Mandantenwunsch war, oder der Mandant beim StB das zeitliche gesegnet hat, müsste er aus unserer Sicht mit den Folgen leben und bekäme exakt die Daten bis 07/2021.
Nun, der Grund für die fehlende Lohnabrechnung ist, dass der Mandant aufgrund gesundheitlicher Probleme in 2021 bestimmte Dinge hat schleifen lassen.
Der Mitarbeiter hat per Dauerauftrag sein Geld bekommen, die KK hat die geschätzten Beiträge per Lastschrift eingezogen.....
Der Mandant hat aber eben keine Lohnabrechnung mehr für den Mitarbeiter erstellt.
Im StB Umfeld hätten wir dann die Abrechnungen durchgeführt (so durchführbar).
Die Sache hört sich er nach "Kompromiss" an und ja, man kann Abrechnungen für das Vorjahr durchlaufen lassen.
Vielleicht gibt es Säumniszuschläge wg. der bis jetzt fehlenden Beitragsnachweise oder hat es schon gegeben. Die Lohnsteueranmeldung geht zwar verspätet ein, aber das dürfte nur auf einen mahnenden Zeigefinger hinauslaufen, wenn ich mich nicht irre.
Auch wenn die nachträgliche Abrechnung technisch machbar ist, würde ich hier zumindest mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen. Denn Sie versuchen nicht zuletzt eine Lohnsteuerbescheinigung für 2021 nach dem 28.02.2022 zu übermitteln. Das wird nicht funktionieren. Und führt anschließend zu nicht absehbarer Mehrarbeit.
Mein Rat: Abrechnungen 08-12/2021 ohne Entgelt (0,-) durchlaufen lassen. Anschließend mit 01/2022 eine Nachberechnung mit Entgelt erstellen. So fließen die steuerlichen Daten in dieses Jahr, wo sie zumindest technisch hingehören.
Die KK bekommen so zwar erst negative und dann wieder positive Beitragsnachweise, aber da die Beiträge bereits gezahlt wurden, wird es da eher zu wenig Nachfragen kommen.
Liebe Grüße
Anne Koch
Vielen herzlichen Dank für den Tip! Das werde ich so machen..
@sokrates schrieb:
Mein Rat: Abrechnungen 08-12/2021 ohne Entgelt (0,-) durchlaufen lassen. Anschließend mit 01/2022 eine Nachberechnung mit Entgelt erstellen. So fließen die steuerlichen Daten in dieses Jahr, wo sie zumindest technisch hingehören.
Nein, m.E. gehören die Daten durchaus auf die LSt-Bescheinigung 2021, da die Mitarbeiter das Geld in 2021 erhalten haben.
Und wenn es noch gar keine Abrechnungen für 9-12/2021 gegeben hat, müsste es auch möglich sein, diese noch nachzuholen und die LSt-Bescheinigungen (verspätet) zu übermitteln.
Wenn dies in die LSt-Bescheinigungen 2022 aufgenommen würde, hätten die Mitarbeiter Nachteile, da dann das Gehalt in 2022 mit versteuert wird und durch die Progression entsprechend höhere Lohnsteuer anfällt.
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ich werde die Lohnabrechnung für 08-12/2021 erstellten, ganz normal, ohne Nachberechnung.
Dadurch wird zwar eine LSt-Bescheinigung für 2021 sehr spät übermittelt - was wahrscheinlich zu Nachfragen seitens des FA führen wird. Letztendlich fällt keine Lohnsteuer an, da mit Stkl. 4 abgerechnet wird und das Entgelt bei EUR 600,00 liegt.
Fällt Ihnen noch etwas ein, was ich beachteten muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
@lisa4 schrieb:
Fällt Ihnen noch etwas ein, was ich beachteten muss?
So ad hoq nicht.
Ich hatte den gleichen Fall tatsächlich in 2021 für 2020. Allerdings ist bei mir Lohnsteuer angefallen - eventuell kann hierbei ein Unterschied liegen.
Fazit: 3 Anrufe/Telefonate mit dem Finanzamt, jeweils 30 Minuten Diskussion. Anschließend Anforderung einer schriftlichen Stellungnahme durch mich an das Finanzamt. Alle Abrechnungen 2020 mussten wieder korrigiert werden und in 2021 per Nachberechnung abgerechnet werden.
Gesamt-Aufwand (ohne Nerven gerechnet!) ca. 7 Stunden.
Daher ist hier nach wie vor mein Rat: zumindest im Vorfeld das Finanzamt kontaktieren und mitteilen, dass eine Lohnsteuerbescheinigung nach der Frist eingeht.
@lisa4 viel Erfolg! Ich drücke die Daumen, dass Ihnen mein Procedere erspart bleibt 😊