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Lohnabrechnung Quarantänebescheinigung kann noch nicht vorgelegt werden

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letzte Antwort am 28.10.2020 13:13:49 von ChristinaSorglos
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Sika2
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo Zusammen,

 

aufgrund der steigenden Coronaerkrankungen ist das für uns zuständige Gesundheitsamt heillos überfordert. Wir haben Mitarbeiter, die als Erstkontakt (weil der Ehepartner an Corona erkrankt ist) eigentlich in Quarantäne geschickt werden. - Diese Mitarbeiter sind zur Zeit auch nicht auf Arbeit. Das Gesundheitsamt hat in einigen Fällen nach fast zwei Wochen noch nicht einmal beim positiv Getesteten nach dessen Erstkontakten gefragt.

 

Für uns stellt sich nun die Frage, wie dies bei der nächsten Lohnabrechnung zu handhaben ist. Eigentlich haben die Mitarbeiter ja Anspruch auf Quarantänezahlung. Aber was ist, wenn sie darüber erst viel später eine Bescheinigung erhalten oder evtl. auch gar keine? Ausserdem fehlt ohne eine Aussage von der Behörde ja auch der korrekte Zeitraum.

 

Anrufen beim Gesundheitsamt ist aussichtslos. Wie würden Sie die nächste Lohnabrechnung durchführen?

 

Vielen Dank schon im voraus

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Da "alles" unklar scheint, sollte der Arbeitgeber im Zweifel das normale Bruttoentgelt zahlen. In die Abrechnungen der betroffenen AN würde ich einen einmaligen Vorbehalt bezüglich der Quarantäne schreiben.

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Weiß jemand von Euch, wo man diesen Antrag auf Entschädigungszahlung dann stellen kann?

 

 

Ich habe bisher nur eine Online Version gesehen. Gibt es diesen Antrag auch als PDF?

 

Liebe Grüße

 

Julia

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pogo
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Den PDF-Antrag und die zuständige Stelle findet man auf https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html .

 

 

ChristinaSorglos
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Zusammen,

 

wir haben einen ähnlichen Fall. Allerdings hat der betroffene Kollege nun eine Bescheinigung des Arztes vorgelegt, daraus geht hervor, dass er als Kontaktperson benannt wurde und bis zum sicheren Ausschluss einer Ansteckung in Quarantäne bleiben muss. 

 

Das ist doch für uns keine Grundlage die Quarantäne abzurechnen, oder? Schließlich zahlt der behandelnde Arzt den Ausfall nicht. 

 

Ich würde dann auch eher dazu tendieren, ihn mit seinem Bruttolohn abzurechnen und das bei Vorlage der Bescheinigung durch das Gesundheitsamt nachträglich zu korrigieren. 

 

Grüße


Christina

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letzte Antwort am 28.10.2020 13:13:49 von ChristinaSorglos
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