abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohn

6
letzte Antwort am 28.01.2018 21:27:12 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
niehaus-stb
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
908 Mal angesehen

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Bei einem Mandanten ist die Lohnabrechnung bis März 2016 erstellt. zu dem Zeitpunkt eine AN, welche sich in Elternzeit befand und das UN zu Ende Februar 2017 verlassen hat. Lohnabrechnung 2016 sind nicht mehr möglich und Hochsetzen ebenfalls nicht.

Laut Stand RZ haben wir die Abrechnung bis 05/2016 durchgeführt. Laut Stand unseres PC ist es der 01/2017 sein.

Anfang 2017 treten 2 AN ein, wie kann ich die korrekt abrechnen, wenn ein Hochsetzen wegen des fehlenden Austritts des o.g. AN nicht möglich ist?

0 Kudos
Tags (2)
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 7
297 Mal angesehen

Hallo Herr Hilgefort,

wenn die ehemalige Mitarbeiterin das Unternehmen verlassen hat, müssen Sie ein Austrittsdatum eintragen. Haben Sie das damals nicht gemacht?

Wenn nicht tragen Sie das mal nach und rechnen den nächsten Monat normal ab.

Danach sollten alle Funktionen verfügbar sein.

Gruß

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 3 von 7
297 Mal angesehen

Laut Stand RZ haben wir die Abrechnung bis 05/2016 durchgeführt. Laut Stand unseres PC ist es der 01/2017 sein.

Hier würde ich mal ansetzen, diese Diskrepanz zu klären.

Haben Sie die Monate 06/2016 bis 01/2017 ins Rechenzentrum gesendet, damit der Monatsstand am PC hochgesetzt wurde? Haben Sie hierfür Auswertungen erhalten? Gibt es hierzu Meldungen auf dem Fehlerprotokoll`?

Unter Umständen macht es Sinn (bzw. ist es notwendig), den Bestand neu aus dem Rechenzentrum zu holen und ab dort neu abzurechnen.

Wenn eine Mitarbeiterin in Elternzeit ist und ansonsten keine weiteren Arbeitnehmer beschäftigt werden, müssen die Monate trotzdem abgerechnet werden. Ein Hochsetzen ist in dem Fall nicht möglich.

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 7
297 Mal angesehen

Hallo,

vielen Dank für Ihre Beiträge.

Wie von Herrn Lutz korrekt beschrieben, sind Monate, in denen der einzige beschäftigte Arbeitnehmer in Elternzeit ist, trotzdem weiter abzurechnen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, wurde der Mandant lediglich bis 03/2016 abgerechnet und die Arbeitnehmerin, die sich in Elternzeit befand, ist in LODAS noch mit einem offenen Ende der Elternzeit sowie ohne Austritt gespeichert. Wenn das der Fall ist, beenden Sie zunächst die Elternzeit zum März 2016 und erfassen Sie außerdem ein Austrittsdatum für den Monat März 2016. Da die Voraussetzung für das Hochsetzen eines Mandanten ist, dass für alle Mitarbeiter im Rechenzentrum ein Austrittsdatum gespeichert ist, senden Sie jetzt nur Stammdaten an das Rechenzentrum, damit die Eingaben verarbeitet werden.

Im nächsten Verarbeitungslauf nehmen Sie die Hochsetzung des Mandanten vor. Weitere Informationen zum Hochsetzen finden Sie im Dokument 1020625 .

Nach erfolgter Hochsetzung, löschen Sie für den Arbeitnehmer das für März 2016 erfasste Ende der Elternzeit sowie das Austrittsdatum und tragen das tatsächliche Austrittsdatum der Arbeitnehmerin ein. Sie können den Mandanten nun weiter bearbeiten und abrechnen.

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 5 von 7
297 Mal angesehen

Wenn das der Fall ist, beenden Sie zunächst die Elternzeit zum März 2016 und erfassen Sie außerdem ein Austrittsdatum für den Monat März 2016.

Aber die Mitarbeiterin war doch noch bis Ende 02/2017 im Betrieb, wenn ich dies richtig lese. Somit müssten die dazwischen liegenden Monate weiter abgerechnet werden. Daher meine Empfehlung zunächst zu klären, warum unterschiedliche Abrechnungsstände am PC und im RZ vorliegen...

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
heckerlein
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 7
297 Mal angesehen

Beitrag vom Nutzer gelöscht

Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 7 von 7
297 Mal angesehen

Mit der Installation der Jahreswechsel-Version kommt man ja aber bei solch alten Abrechnungsständen nur bis 01/2017 im Programm zurück wenn in der Zwischenzeit keine weitere Abrechnung erfolgte.

Oha, den kannte ich ja noch gar nicht.

Ich dachte bisher immer, die Einschränkung erfolgt nur für die Nachberechnungen mit der tatsächlichen Abrechnung des Januars. Naja, in der Regel sind unserer Abrechnung schon etwas aktueller

Wieder was gelernt!

0 Kudos
6
letzte Antwort am 28.01.2018 21:27:12 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage