Hallo, ich habe folgendes Problem: Bei einem Mandanten ist die Lohnabrechnung bis März 2016 erstellt. zu dem Zeitpunkt eine AN, welche sich in Elternzeit befand und das UN zu Ende Februar 2017 verlassen hat. Lohnabrechnung 2016 sind nicht mehr möglich und Hochsetzen ebenfalls nicht. Laut Stand RZ haben wir die Abrechnung bis 05/2016 durchgeführt. Laut Stand unseres PC ist es der 01/2017 sein. Anfang 2017 treten 2 AN ein, wie kann ich die korrekt abrechnen, wenn ein Hochsetzen wegen des fehlenden Austritts des o.g. AN nicht möglich ist?
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