Hallo Community,
die Version 11.12 von Lohn und Gehalt compact/classic/comfort steht für Sie ab sofort (24.01.2020) zur Verfügung.
Bitte installieren Sie das Service-Release zeitnah.
Folgende gesetzliche Änderung ist enthalten:
Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
Ab dem Kalenderjahr 2020 gilt auch für (Elektro-)Fahrräder für den geldwerten Vorteil eine Bemessungsgrundlage von einem Viertel des Brutto-Listenpreises, wenn das (Elektro-)Fahrrad dem Arbeitnehmer erstmalig zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2030 überlassen wurde.
Mit dem Service-Release 11.12 kann Lohn und Gehalt die Bemessungsgrundlage in Höhe eines Viertels des Brutto-Listenpreises ab 01/2020 für (Elektro-)Fahrräder abrechnen.
Wenn in Lohn und Gehalt bereits (Elektro-)Fahrräder mit dem halben Bruttolistenpreis unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenrad erfasst sind, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. In diesem Fall legt Lohn und Gehalt automatisch rückwirkend ab 01/2020 eine neue Historie mit einem Viertel als Bemessungsgrundlage an.
Informationen dazu finden Sie im Dokument 1007748 - Überlassung von Firmenrad, E-Bike und Pedelec - Hintergrund.
Folgende Fehler werden unter anderem behoben:
Dokument 1008182 - AAG-Anträge werden in der Probeabrechnung doppelt angezeigt
- Direkte Eingabe des Tätigkeitsschlüssel nicht mehr möglich
- A1-Bescheinigung – Beschäftigungsstelle lässt sich nicht auswählen, wenn die Bezeichnung mehr als 30 Stellen hat
Weitere Informationen zu den Versionen von Lohn und Gehalt finden Sie im Dokument 1021721 - Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort.
Viele Grüße aus Nürnberg
Ihr DATEV-Community-Team Lohn und Gehalt
@Daniela_Eichler @Selina_Heubeck @Lara_Hien @Darlene_Pfahler @Dominika_Raciborska @Nina_Schöneweis