abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lodas und Abrechnung von Firmenfitness

4
letzte Antwort am 24.04.2023 14:13:25 von Betül_Kilic
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
katrinf_
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
7762 Mal angesehen

Wir beschäftigen uns seit einiger Zeit mit dem Thema
Firmensport-Angebot.

Folgende Situation:

Der AG schliesst mit einem Firmenfitnessportal einen Vertrag.

Der Beitrag den die Firma im Monat für jeden AN an den
Firmenfitnessanbieter zahlen muss beträgt 45,00 EUR netto zuzügl. MWSt.

Der AG schliesst dann mit dem Mitarbeiter eine Vereinbarung,dass der Eigenanteil  des Mitarbeiters im Monat 20,00 EUR beträgt.

Wie und mit welchen Lohnarten rechne ist das korrekt mit Lodas ab?

Die Freigrenze für 44 EUR für geldwerte Vorteile  ist noch nicht ausgeschöpft. Kommt eine Gehaltsumwandlung
für den Mitarbeiteranteil  in Betracht?

Hat jemand Erfahrungswerte bzw. kann mir sagen wie das
richtig abgerechnet wird?

Vielen Dank im Voraus. 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
7519 Mal angesehen

Hallo,

möchten Sie die Firmenfitnessmitgliedschaft als Sachbezug abrechnen, finden Sie Informationen hierzu im Dokument 5303358 .

Für die rechtliche Klärung, wenden Sie sich bitte an das zuständigen Finanzamt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
VerticalExtreme
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
6577 Mal angesehen

Guten Tag,

 

wir stehen aktuell vor der gleichen Problemstellung

 

Können Sie mir sagen wie Sie den Sachverhalt nun in Datev verbuchen?

 

Vielen dank für Ihre Mühe, ich würde mich sehr über Ihre Erfahrungswerte freuen.

 

Michael Huber

0 Kudos
Andre89
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
6131 Mal angesehen

Moin,

 

gibt es diesbezüglich schon eine Lösung?

 

Mfg Andre

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
6039 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Bitte klären Sie zunächst mit der zuständigen Finanzverwaltung ab, wie die Verbuchung vorzunehmen ist.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
4
letzte Antwort am 24.04.2023 14:13:25 von Betül_Kilic
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage