Hallo Mitstreiter,
aufgrund einer sozialversicherungsrechtlichen Bewertung durch die Krankenkasse muss ich einen geschäftsführenden Gesellschafter nun ab 06.09.2018 sozialversicherungsfrei abrechnen.
Da sich hier bestimmt mehrere Tücken verbergen (Steuer...) bitte ich um Hilfestellung, was es bei dem rückwirkenden Wechsel im Vorjahr zu beachten bzw. eventuell vorzutragen gibt.
Ist es einfacher, aufgrund des Wechseldatums "mitten im Monat", eine neue Personalnummer nur für den Zeitraum 06.-30.09.2018 anzulegen und ab 10/2018 die GGF-Daten in der alten Personalnummer zu ändern?
Ich freue mich über Ideen und Anregungen!
Vielen Dank im Voraus & herzliche Grüße
Anne Koch
Hallo Frau Koch,
in dem Fall müssen Sie eine 2. Personalnummer für die Versicherungspflicht anlegen. Den Fall hatten wir leider auch schon gehabt.
Bei der 1. Personalnummer muss dann das Austrittsdatum 05.09.2018 hinterlegt werden, dadurch werden alle Abrechnung korrigiert bzw. storniert.
Bei der 2. Personalnummer können Sie einfach die Daten von der 1. kopieren und dann entsprechend ändern. Außerdem müssen hier die Überweisungsbeträge von der 1. Personalnummer manuell hinterlegt werden damit die Überzahlung korrekt ausgegeben wird.
Ich glaube, dass das alles war. Ist schon etwas länger her bei mir.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
die Idee mit der 2. Personalnummer hatte ich bereits. Das verursacht aber viel Papier, wirkt unübersichtlich und macht mich in Bezug auf die Steuer auch zu wuschig.
Meine aktuelle Lösung wäre
Beendigung des soz.pfl. Arbeitsverhältnisses zum 05.09.2018
Nacherfassung des gekürzten Arbeitsentgeltes als nur-steuerpfl. Entgelt
Reaktivierung Zeitraum ab 01.10.2018 als soz.fr. GGF
Die notwendigen Korrekturen in der SV werden so sauber abgesetzt, die Steuerdaten werden nicht angefasst.
Spricht gegen diese Vorgehensweise aus Ihrer Sicht etwas?
Oder hat sonst jemand Einwände, warum meine Lösung eventuell nicht richtig/logisch ist?
LG
Anne Koch
Das wäre eventuell auch möglich. Habe ich aber noch nicht getestet.
Es müsste sich aber von der Steuer her auch etwas ändern, da dann ab Oktober die Besondere Lohnsteuertabelle ohne die Vorsorgepauschale angewendet wird, wodurch dann mehr Lohnsteuer zu zahlen ist als vorher.
Hallo Frau Koch,
wenn Sie den Beschäftigungszeitraum zum 05.09.2018 beenden, können Sie unter der gleichen PNr. nicht gleichzeitig einen neuen Beschäftigungszeitraum ab dem 01.10.2018 erfassen - das macht LODAS nicht mit, da Nachberechnungen immer nur für den neuesten Beschäftigungszeitraum möglich sind.
Eine andere Möglichkeit als Abrechnung über 2 PNr sehe ich nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen Herr Lutz,
davon bin ich eigentlich auch ausgegangen, aber die Probeabrechnung schmeißt mir dazu keinen Hinweis aus.
Vielleicht liegt es daran, dass ich keine Nachberechnung auf einen "alten Beschäftigungszeitraum" anstoße, da dieser bis jetzt noch nicht als beendet galt.
Grundsätzlich sieht die Probeabrechnung gut aus und korrigiert alles so, wie es sein soll (meiner Meinung nach).
Ich möchte tatsächlich die 2. Personalnummer vermeiden und mir ist klar, dass ich hier vorrangig nach Absolution suche (da ich keine Lohnkollegen im Haus habe, mit denen ich brainstormen kann, brauche ich aktuell also mal alle Ideen aus der Community).
Herzliche Grüße
Anne Koch
Hallo an alle!
Auch ich kämpfe aktuell mit demselben Problem.
Bei der Bearbeitung mit der zweiten Personalnr. hänge ich jetzt am Thema Lohnsteuerabzug aus dem Vorjahr ...
Wer könnte mir helfen?
Besten Dank & liebe Grüße!
Hallo,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
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