Hallo liebe Community,
nach neuer Rechtssprechnung muss ein neuer (nach/während KUG) aufgenommener Minijob auf dem Hauptjob angerechnet werden. (nicht aber bestimmen Branchen die derzeit notwendig sind zb. Einzelhandel).
Wie setze ich dies im Programm Lodas um?
Finde hierzu keine Programmlösung!
Gruß
Ramona
Hallo Ramona,
aktuell gibt es für diesen Sachverhalt keine Programmlösung.
Mit dem nächsten ServiceRelease werden die neuen Kug-Formulare sowie die Berechnung der pauschalierten SV-Beiträge zur Erstattung bei der Agentur für Arbeit umgesetzt.
Alle wichtigen Neuerungen, Termine und Details zu Programmlösungen finden Sie stets aktualisiert im Dokument Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
wenn Sie gerade dabei sind das zu programmieren 🙂 ...
Wie verstehen Sie diese Information bezüglich des Höchstbetrages?
Corona-Krise: Ausnahmen für Beschäftigungen in einem systemrelevanten Bereich
Wer während einer Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen, sofern das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, Kurzarbeitergeld und Hinzuverdienst das normale Bruttoeinkommen nicht übersteigt.
Meines Erachtens müsste dort das normale Nettoeinkommen stehen.
Schöne Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Rechtlich können wir Sie jedoch nicht beraten. Klären Sie dies bitte mit der Bundesagentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich denke das Bruttoeinkommen ist völlig korrekt.
Würde dort das Nettoeinkommen stehen, dann würde der Minijob bei vielen bei denen der AG zuzahlt bis zur Höhe der Entgeltdifferenz 80% aber maximal das alte Netto einkommen , zur Kürzung führen und genau das ist nicht gewollt. So sind ( nicht ganz korrekt) aber pi mal daumen noch 20% frei bis zur Kürzung und ich denke genau das ist damit bezweckt.
Moin,
ich weiß jetzt nicht, ob ich einen völligen Denkfehler habe.
Aber ich würde das Entgelt aus der Nebenbeschäftigung als Korrektur Istengelt über die Stammlohnart 412 hinzurechnen.
Dann wird das Kurzarbeitergeld unter Berücksichtigung des Nebenverdienstes ermittelt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Morgen Herr Lutz,
ich glaube jetzt müssen wir 2 Sachen auseinanderhalten:
a) Anrechnung findet statt - nicht systemrelevant z.Bsp. Steuerberater
b) Anrechnung findet nicht statt - systemrelevante ( Krankenhaus) darauf bezog sich mein Post
Moin,
ja natürlich muss das unterschieden werden.
Mein Posting bezog sich auf die Ursprungsfrage, wie die Anrechnung in LODAS umzusetzen sei und die Antwort von Frau Dietl, dass es hierfür bisher keine Programmlösung gibt.
Sofern keine Anrechnung erfolgt (egal ob systemrelevante Beschäftigung oder Beschäftigung, die schon vor Einführung von KUG bestand), muss ich hierzu in LODAS natürlich nichts erfassen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Stein,
Danke für den Tipp. Da es dort auch schwierig ist eine Info zu bekommen, warte ich mal, wie die Datev die Berechnung vornimmt, wenn mein aktueller Fall abgerechnet werden muss und der Nettobetrag überschritten werden sollte.
Schöne Grüße
Jupp schmitz