Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter, der bereits über ein Jahr im Krankengeldbezug war und jetzt nach Ende des Krankengeldes sofort in Rente geht. Das Arbeitsverhältnis ist damit beendet. Ich muss jetzt entgangene Urlaubstage, VWL + BAV abrechnen, die wir mtl. weiterbezahlt aber -da ja kein Gehalt floss- nicht abrechnen konnten.
Ich hatte vorab eine Probeabrechnung mit Austritt 30.06.17 gemacht, Der Einmalbezug "entgangene Urlaubstage" ist komplett sozialversicherungsfrei abgerechnet worden (dies ist laut Tel. mit AOK wohl auch so ok). Problem ist die VWL-Abrechnung. Bei der Probeabrechnung mit Austritt 30.06. wurde auf die 240,00 € KEINE LST, KiSt, Soli einbehalten.
Nachdem die AOK aber meinte, der Mitarbeiter soll erst zum 01.07. abgemeldet werden, da bis dahin Krankengeld erhalten, wird mir jetzt bei der Juli-Probeabrechnung auf die 240,00 € VWL LST, Kist und Soli abgezogen, auch noch ein doch hoher Betrag von 71,93 €. Wie ist das zu erklären? Bei 240,00 € brutto dürfte doch überhaupt kein Lst-Abzug erfolgen?
MfG
Hallo Frau Athanasulis,
den Betrag mit der Lohnsteuer kann ich Ihnen erklären.
Da der Mitarbeiter nur 1 Tag im Juli abgerechnet wird, kommt hier die Tageslohnsteuertabelle zur Geltung weshalb dann bei 240,00 € so ein hoher Lohnsteuerabzug erfolgt.
Gruß
Björn Niggemann
Moin,
wobei sich dann mir schon die Frage stellt, ob es denn richtig ist, dies als laufenden Bezug abzurechnen oder ob nicht auch hier ein Einmalbezug vorliegt...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
hat er überhaupt Anspruch auf einen VWL-Arbeitgeberzuschuss?
Ruht dieser nicht durch die Unterbrechung?
Dann wäre es doch einfacher, nur den Nettoabzug mit 240 € vorzunehmen. Bzw. der Arbeitnehmer überweist dem Arbeitgeber die 240 €.
Viele Grüße
Eva
Hallo und zuerst mal vielen lieben Dank für die tollen Hinweise!
Normalerweise kann der VWL Anspruch während Krankengeldbezug ruhen, der ArbG kann aber freiwillig weiterzahlen, dies machen wir bei unseren Mitarbeitern und genau dies bringt mich in der Lohnabrechnung zum Verzweifeln
Ich denke auch, wie Hr. Lutz, dass es ja eig. sogar eine Einmalzahlung wäre, nur wie würde ich dies in Lodas eingeben können? Bei der über Bewegungsdaten eingegebenen Stammlohnart 865 wird der Betrag ja automatisch mit L L J geschlüsselt.
Liebe Eva, ich dachte, ich muss auch den Bruttobetrag in dieser letzten Abrechnung verbuchen, damit dann auch meine Sachkonten auf der Buchungsliste stimmen. Super wäre natürlich, wenn ich nur den Nettoabzug eingeben kann und dann evtl. das Sachkonto manuell korrigieren? Ich brauche ja eine Gegenbuchung in meinen Sachkonten?
Puuuh, diese Abrechnung bringt mich echt zum Verzweifeln, vielen Dank deshalb für eure Hilfe und viele Grüße!
Hallo,
der Arbeitgeber hat ja bisher nur weiterhin die 40 € überwiesen, sodass diese auf dem Verbindlichkeitskonto VWL als offener Saldo stehen? (240 €)
Arbeitsrechtlich ist zu klären ob Anspruch auf den AG-Zuschuss zum VWL weiterhin besteht. Falls ja, ist der Bruttobetrag durch Nachberechnung pro Monat zu erfassen (oder einfachshalber im Juni) bzw. als Einmalbezug.
Falls kein Anspruch besteht, ist nur der Nettoabzug zu erfassen, der dann den offenen Saldo auf dem Verbindlichkeitskonto ausgleicht.
Viele Grüße
Eva
Hallo Eva,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Mühe!
Ja, wir haben die 40,00 € weiter überwiesen und zahlen den Zuschuss FREIWILLIG weiter. d.h. ich muss und möchte auch den Bruttobetrag jetzt abrechnen.
Können Sie mir sagen, mit welcher Lohnart ich die VWL als Einmalbezug jetzt im JULI abrechnen könnte?
Viele Grüße
Hallo Community,
einen sonstigen Bezug können Sie mit der Stammlohnart 203 abrechnen.
Weitere Informationen zur Erfassung von weitergewährten Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung finden Sie unter 5303169 - Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele für LODAS)
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Community,
vielen lieben Dank für eure Hilfe. Ich habe jetzt die VWL als Einmalbezug mit der Stammlohnart 203 abgerechnet. Dieses Forum ist für mich wirklich sehr hilfreich.
Viele Grüße