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Lodas V10.22 neue AVWL

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letzte Antwort am 08.11.2016 11:50:12 von t_r_
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fraua
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Guten Tag,

unsere Mitarbeiter bekommen vom Arbeitgeber jeweils 40,00 VWL-Zuschuss.

Ein Mitarbeiter hat jetzt einen neuen AVWL Vertrag abgeschlossen mit dem Hinweis "Beiträge für einen förderfähigen PRIVATEN Altersvorsorgevertrag".

Wie lege ich dies in Lodas an? Als "normalen" VWL (es gibt aber hier keine Vertragsart "private Altersvorsorge".  Ist der Betrag dann steuer- und sozialversicherunsgpflichtig wie der bisherige alte VWL-Vertrag des Mitarbeiters? Oder sind diese neuen AVWL-Verträge steuer- und versicherungsfrei, wie

eine Altersvorsorge?

Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.

Uwe_Lutz
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Hallo Frau Athanasulis,

die Anlage in LODAS ist im Dokument  Arbeitgeberzuschuss Vermögenswirksame Leistungen (Beispiele für LODAS) unter Punkt 4 beschrieben.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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fraua
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. (Ich hatte in der Datenbank natürlich vorab gesucht, aber nur unter dem Stichwort "VWL usw.", auf "Arbeitgeberzuschuss ...." bin ich nicht gekommen).

Ich habe jetzt die neuen Lohnarten etc. angelegt, nachdem der neue Vertrag erst im Oktober läuft, werde ich da eine Probeabrechnung erstellen und denke, dass es damit in Ordnung geht.

Eine Frage vorab wäre noch der anzulegende Netto-Abzug soll ja "WOHNriester" heissen, unser Mitarbeiter hat aber ja einen Riestervertrag "private Altersvorsorge" abgeschlossen, kann ich den Abzug dann einfach so umbenennen, da der Mitarbeiter ansonsten sicher auf mich zukommen wird.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Athanasulis,

ja, hier wäre es sinnvoll, wenn man dies Dokument auch bei der Suche nach "AVWL" finden würde.

Ich hoffe, dass dies von der DATEV mal entsprechend als Anregung aufgenommen wird.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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fraua
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Hallo Herr Lutz,

können Sie mir auch noch kurz etwas zu meiner Frage im letzten Absatz sagen

Vielen Dank!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Athanasulis,

das kommt dabei raus, wenn man zu schnell liest. Ich hatte in Ihrer Frage AVWL mit "Wohn-Riester" gleichgestellt. Dann gilt die Beschreibung in dem von mir verlinkten Dokument.

Wenn es sich um eine "normale" geförderte Altersvorsorge handelt, hängt dies nun davon ab, ob es sich um einen "Riester-Vertrag" handelt (auch dies habe ich schon erlebt) - dann gilt von der Abrechnung letztlich das Gleiche und Sie können die Bezeichnung des Nettoabzuges natürlich ändern.

Sofern es sich um eine betriebliche Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG handelt und der Mitarbeiter hierfür den Arbeitgeber-Anteil zur vermögenswirksamen Leistung in Anspruch nehmen kann (bzw. auf diesen dann zu Gunsten der bAV verzichtet), liegt eine "normale" bAV vor.

Sorry, wenn hier jetzt etwas Irritationen aufgetreten sind.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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fraua
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank noch einmal. Im AVWL-Antrag steht "Beitrag für einen förderfährigen privaten Altersvorsorgevertrag gem. § 10a, § 82ff EStG, Riester-Rente). Ich habe also den Nettoabzug als "AVWL-Riester" angelegt und hoffe, das ist ok so.

Vielen Dank noch einmal!

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fraua
Aufsteiger
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Ich habe jetzt die Probeabrechnung wie im Dokument beschrieben erstellt. Leider kommen hier die 40,00 € ein laufender Bezug steuer- und sozialvers.mäßig.

Nach meiner Kenntnis wären aber die A-VWL ja steuer- und sozialversicherungsfrei für AN und AG?

Vielleicht könnte mir hier nochmal jemand helfen?

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

ihr A-VWL-Vertrag ist nicht steuer- und beitragsfrei. Sie wird mit der "Riesterzulage" und eventuell im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gefördert.

Steuer- und sv-frei sind nur die betrieblichen Altersvorsorgeverträge.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 08.11.2016 11:50:12 von t_r_
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