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Lodas: Urlaubsabgeltung - Aussteuerung - SV-frei

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letzte Antwort am 24.06.2019 11:14:06 von Vanessa_Mertel
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Hallo in die Runde,

ich hab ein Problem beim Abrechnen von einer Urlaubsabgeltung.

Kurze Schilderung des Sachverhaltes:

MA seit 21.09.2017 Krank geschrieben

ab 03.11.2017 im Krankengeld Bezug

seit dem 21.03.2019 in Aussteuerung

Kündigung durch MA jetzt zum 30.06.2019

Rest Urlaubsanspruch noch kann 5.500€

Mein Problem ist jetzt nur das ich, wenn ich die Urlaubsabgeltung in den Bewegungsdaten eingebe und mir die Probe-Abrechnung hole, wird mir der Betrag komplett SV-Pflichtig abgerechnet.

Es ist ja aber so das diese Betrag SV-Frei ist, da in dem aktuellen Jahr kein Zeitraum mit Arbeitsentgelt belegt ist. Ich dachte das Lodas das sieht und Automatisch dann nicht mit Berechnet, oder ist dem nicht so?

Was mache ich falsch?

Oder muss ich ggf. die Lohnart neu Anlegen und diese dann unter "Steuer/SV/UV" mit der "7" (Bezüge nur steuerpfl. ,Verst.ü.Jahrestab.) Schlüsseln?

Kann mir da wer schnellstmöglich helfen bitte

LG

Natalie Kretschmer

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Kretschmer,

das ist eigentlich nicht erforderlich.

Mit welcher Stammlohnart rechnen Sie ab?

Unterbrechung ist bis 30.06.2019 noch geschlüsselt?

Steht hierzu etwas im Hinweis-/Fehlerprotokoll?

Viele Grüße

Uwe Lutz

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nataliekretschmer
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Hallo Herr Lutz,

ja das wundert mich ja auch gerade, weil ich dachte es wird Automatisch gemacht.

Stammlohnart: 223

Fehlzeiten sind wie folgt:

21.03. - 30.06.2019 : Aussteuerung

und vorher seit 03.11.2017 Krankengeld.

Hinweis/Fehlerprotokoll sagt genau gar nichts dazu

LG

Natalie Kretschmer

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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 12
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Hallo,

ich meine, ich habe das ganze mal mit der Lohnart 203 abgerechnet. War dann steuer- und soz.vers.frei geschlüsselt.

LG

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nataliekretschmer
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Hallo Frau Athanasulis,

es ist aber nicht Steuerfrei das ist ja das Problem sondern nur SV Frei und sollte eigentlich auch von Lodas so erkannt werden habe ich gelesen...

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fraua
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Hallo Frau Kretschmer,

in ihrem ersten Beitrag stand auch sv-pflichtig abgerechnet?

Was mir noch aufgefallen ist, dass die LA 223 den Haken bei "regelmässiges Arbeitsentgelt" nicht gesetzt hat. Bei der LA 203 ist dieser gesetzt? Vllt. mal mit der LA 203 eine Probeabrechnung versuchen.

Viele Grüße

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nataliekretschmer
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Hallo Frau Athanasulis,

ich brauche es ja aber auch nur SV Frei und ich habe in einem anderen Thread gelesen das Lodas dies Automatisch macht bei dieser Lohnart 223.

Ein regelmäßiges Arbeitsentgelt ist die Urlaubsabgeltung ja aber nicht. Das wäre dann doch falsch geschlüsselt!

Viele Grüße

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fraua
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Nachricht 8 von 12
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Hallo Frau Kretschmer,

jahaaa da haben Sie Recht mit dem regelmässigen Arbeitsentgelt.

Jetzt fällt mir nur noch ein, ob der Haken bei "Einmalbezüge nach Austritt des AN" unter Persdaten/Beschäftigung/Zeiträume gesetzt ist.

Ansonsten hilft vllt. nur noch die Datev weiter ….

Wäre schön, wenn Sie letztlich Ihre Lösung mal mitteilen könnten, man lernt ja gerne dazu

Viele Grüße

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Jap das ist halt das ding dabei...

"Einmalbezüge nach Austritt des AN" würde ich schlüsseln wenn es wirklich NACH Austritt gezahlt werden würde, als Rückvergütung oder so aber in dem Fall ist es ja MIT dem Austritt.

Ja ich hab gehofft das hier wer die Lösung kennt und mir schnell weiterhelfen könnte.

Werde mich dann wohl gleich mal ans Telefon setzen müssen.

Ich werde berichten was die Lösung dann war!

Danke aber bis dahin schon einmal.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kretschmer,

grundsätzlich rechnet LODAS Einmalbezüge immer SV-frei ab, wenn im Abrechnungsjahr keine SV-Tage geltend gemacht werden können.

Dies wäre der Fall, wenn der Mitarbeiter bis zu seinem Austritt mit der Fehlzeit "Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur" geschlüsselt gewesen wäre.

In Ihrem Fall ist die Fehlzeit "Aussteuerung" für den Zeitraum 21.03. - 30.06.2019 unter Personaldaten / Beschäftigung / Fehlzeiten hinterlegt. Bei diesem Fehlzeitengrund laufen die SV-Tage immer einen Monat lang weiter.

Durch diese insgesamt 30 SV-Tage des Jahres 2019 werden SV-Beiträge für die Urlaubsabgeltung berechnet.

Liebe Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nataliekretschmer
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Hallo Frau Mertel,

ist dies dann auch richtig? Ich meine es ist da definitiv kein Entgelt gezahlt wurden in 2019!

Mit freundlichen Grüßen


Natalie Kretschmer

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
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Hallo Frau Kretschmer,

unser Programm rechnet nach den Vorgaben der Spitzenverbände der Krankenkassen ab. Dies sieht vor, dass beim Unterbrechungsgrund "Aussteuerung" die SV-Tage 30 Tage weiterlaufen. Somit fallen für den Einmalbezug 30 Tage zur Berechnung an.

Bei allen sv-rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.

Viele Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.06.2019 11:14:06 von Vanessa_Mertel
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