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Lodas Umwandlung eines Einzelunternehmens (e.K.) in eine GmbH

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letzte Antwort am 05.09.2019 09:26:02 von t_r_
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oskar
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo Community,

kann ich diese Umstellung am besten über Systemwechsel vornehmen oder die e.K. abschliessen alle Mitarbeiter abmelden und neu in die GmbH anmelden?

Die Betriebsnummer bleibt gleich, jedoch alles andere z. B. Bankverbindungen, Steuer-Nr. änderen sich.

Hat  jemand eine solche Umstellung schon gemacht und wenn ja welche ist die beste Lösung?

Vorab schönen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüsse

Hallo zusammen,

ich möchte mich bedanken bei Euch für die Mühe und Reaktionen bisher.

Jedoch ist meine Frage damit noch nicht beantwortet. Ich habe bereits bei dem Betriebsnummerservice angerufen, und die haben mir die Auskunft gegeben das sich die Betriebsnummer nicht ändert. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich nun eine neue GmbH also auch eine neue Mandantennummer und dann alle Mitarbeiter über Systemwechsel übernehmen soll in die GmbH, oder ob ich alle Mitarbeiter bei der e.K. abmelde mit Abmeldunge Ende der Beschäftigung und alle neu anmelde bei der GmbH.

md_ll
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Einzelunternehmen in die GmbH eingebracht wird und damit auch die Mitarbeiter mittels Betriebsübergang zur GmbH wechseln.

In diesem Fall nehme ich den einfachsten Weg und ordne den Lodas-Bestand des Einzelunternehmens einfach der GmbH zu. Damit kann man ganz normal weiter abrechnen. Die geänderte Steuernummer, Betriebsdaten etc. müssen dann im ersten „GmbH-Monat“ eingepflegt werden.

Viele Grüße

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torsten-kalb
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Guten Morgen,

ich hatte einmal bei der Betriebsnummernstelle angerufen und mir sagte man, dass bei einem Gesellschaftsformwechsel auch eine neue Betriebsnummer beantragt werden müsste, daher also Ab- und Anmeldung der MitarbeiterInnen. Dies kann sich aber geändert haben und ich empfehle,noch einmal beim Betriebsnummernservice anzurufen.

Gruß

Torsten Kalb

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

meiner Meinung nach, haben Sie beide Möglichkeiten. Sie können eine neue Betriebsnummer beantragen, mit allen Konsequenzen wie DEÜV-Ummeldung, neue Beitragskonten bei den Krankenkassen etc., oder die alte weiter verwenden.

Ich persönlich (emp-)finde den Betriebsnummernwechsel "sauberer". Glatter Schnitt.

Hier finden Sie immer gute Informationen, wenn man mal nicht weiter weiß:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service

Viele Grüße

T. Reich

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oskar
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Herr Dollansky,

ich möchte mich bedanken bei Euch für die Mühe und Reaktionen bisher.

Jedoch ist meine Frage damit noch nicht beantwortet. Ich habe bereits bei dem Betriebsnummerservice angerufen, und die haben mir die Auskunft gegeben das sich die Betriebsnummer nicht ändert. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich nun eine neue GmbH also auch eine neue Mandantennummer und dann alle Mitarbeiter über Systemwechsel übernehmen soll in die GmbH, oder ob ich alle Mitarbeiter bei der e.K. abmelde mit Abmeldunge Ende der Beschäftigung und alle neu anmelde bei der GmbH.

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bmasuch
Beginner
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Juristisch ist die Firma e.K  ist etwas anderes als eine GmbH,

deshalb muss eine neue Firma angelegt werden, ich beziehe die Fibu mit ein!!

Gleichzeitig neue Betriebsnummer für die Gmbh! beantragen.

An- und Ab-Meldungen erfolgen dann wie gewohnt.

Auch die Arbeitsverträge lauten jetzt auf die neue Firma / auch bei Betriebsübergang

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 7 von 7
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Guten Morgen,

wenn Sie die Betriebsnummer nicht ändern, dann müssen auch keine DEÜV-Meldungen bei dem Wechsel gemacht werden, da dann alles einfach durchläuft. Sie ändern den Namen und fertig.

Sie könnten natürlich trotzdem einen neuen Mandanten anlegen und beim e.K. Abmeldungen und bei der GmbH Anmeldungen vornehmen. In diesem Fall würde ich aber tatsächlich mit den Gründen 10 und 30 arbeiten.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 05.09.2019 09:26:02 von t_r_
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