Hallo.
Bisher wurde bei uns bei allen Arbeitnehmern, die mit Festgehältern abgerechnet werden, die Berufsgenossenschafts-Stunden nach der wöchentlichen Arbeitszeit ermittelt.
Was mache ich aber falsch, wenn der AN am 15.3. eintritt und ich die wöchentliche Arbeitszeit unter Personaldaten - Arbeitszeiten - Regelmäßige Arbeitszeit - Wöchentliche Arbeitszeit: Individuelle Arbeitszeit eintrage und Lodas für die BG-Auswertung 145 die Stunden auf den vollen Monat um-/hochrechnet?
Danke vorab und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen.
Bin ich tatsächlich die einzige Person mit dem Problem und/oder nur zu doof, Lodas richtig zu bedienen?
Viele Grüße
Hallo,
wenn als Verfahren zur Stundenermittlung „wöchentliche Arbeitszeit" ausgewählt wurde, wird im Rechenzentrum immer auf den vollen Monat hochgerechnet. Dies lässt sich nicht unterdrücken.
Falls Sie eine bestimmte Anzahl an Stunden melden möchten, erfassen Sie im Eintrittsmonat statt der wöchentliche Arbeitszeit unter Personaldaten / Arbeitszeiten / Regelmäßige Arbeitszeit, die Soll-Arbeitsstunden unter Personaldaten / Arbeitszeiten / Monatliche Arbeitszeit.
Beste Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für die Info.
Ich muss also generell, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Monats eintritt, im Monat des Eintritts mir manuell die Soll-Arbeitsstunden des Eintrittsmonats ausrechnen und eingeben und ab dem Folgemonat die wöchentliche Arbeitszeit schlüsseln?
Ich vermute, in einem Austrittsmonat müsste ich dies dann ebenso handhaben?
Aber dies ist alles doch ziemlich umständlich. Gibt es denn für so etwas keine einfachere Handhabung oder Eingabe?
Wie werden die korrekten Stunden für die BG-Meldung eines Teilzeit-Festgehalt-Empfängers denn üblicherweise ermittelt? Vollarbeiterrichtwert geht bei Teilzeitbeschäftigung nicht. Anwesenheitsstunden/geleistete Stunden habe ich auch nicht. (tarif-)vertraglich vereinbarte Sollarbeitsstunden (abzgl. Fehlzeit) kann ich mir für den Fall jetzt auch nicht vorstellen.
Viele Grüße
Marco Brunzendorf
Hallo,
es wäre schön, wenn wenigstens die DATEV-Mitarbeiter vorhandene Info-DB-Dokumente verlinken würden ... man müsste dann nicht das Rad neu erfinden:
Verfahren zur Stundenermittlung
Wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden
Die wöchentliche Arbeitszeit wird in der Regel bei Angestellten zu Grunde gelegt. Bei Unterbrechung eines vollen Monats werden die Stunden dieses Monats nicht mitgerechnet. Teilunterbrechungen werden nicht gekürzt. Zusätzlich zu der wöchentlichen Arbeitszeit werden Stunden (z. B. Überstunden), die Sie über Bewegungsdaten eingeben, berücksichtigt.
Darüber steht auch eine Korrekturmöglichkeit mit der Stamm-LA 400, welche mir in 01/18 half, als ein Azubi im Monat die Ausbildung beendet hatte und durch die Übernahme als Geselle Stunden abgerechnet werden sollten. Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
Hallo Herr Preuß,
vielen Dank für die Verlinkung. Die Variante Vollarbeiterrichtwert mit Umrechnung bei Teilzeitbeschäftigung werde ich mit den nächsten Löhnen ausprobieren. Das sieht auf jeden Fall sehr vielversprechend aus.
Nochmals vielen, vielen Dank.