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Lodas: Meldung 34

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letzte Antwort am 16.04.2019 13:15:50 von advent04
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ulis
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 11
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Hallo Community,

eine AN erhält seit 10.17 Krankengeld. Die KK hat uns nun angeschrieben, daß der Krankengeldbezug zum 20.07.2018 endet (wg bewilligter Erwerbsminderungsrente).

Wir sollen nun eine DEÜV-Abmeldung zum 20.08.2018 mit Grund 34 versenden. Wie gebe ich das im System ein? Das Dokument 1001711 gibt die Aussteuerung vor.

Jedoch weiß ich nicht, welche Zeiträume ich eingeben soll. Derzeit steht in den Fehlzeiten beim Beginn 01.08.2017 / Ende offen / Krankengeld bei Krankheit.

Viele Grüße

Ulrike Scheck

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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Hallo,

sie geben Ende Krankengeldbzug 20.07.2018 über Fehlzeiten ein und ab 21.07.2018 Einstellung Krankgeld wegen voller Erwerbsminderungsrente. Das Programm müsste dann die Meldung 34 machen.

Gruß

brooke
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 11
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Weiß jetzt nicht, ob ich mich im Datum geirrt habe, weil einmal 20.07. und einmal 20.08.2018 oben steht.

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mhaas
Fachmann
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Am 20.08. sind die vier Wochen um, daher sind die Daten oben vermutlich korrekt.

Lang may yer lum reek
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ulis
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 11
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genau, die Meldung soll 4 Wochen später erfolgen (einmonatige fiktive Beschäftigungszeit)

Gebe ich jetzt Aussteuerung oder Einstellung Krankengeld wg Bezug Erwerbsminderung ein? Und welches Datum?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

vielen Dank für die bisherigen Beiträge.

Ich fasse hier nochmal zusammen:

Beenden Sie in Ihrem Fall die Fehlzeit „Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur" zum 20.07.2018.

Legen Sie eine Fehlzeit mit dem Beginn 21.07.2018 und Grund „Aussteuerung" an. Damit laufen die SV-Tage noch einen Zeitmonat weiter und Sie erhalten nach Ablauf dieses Monats eine Abmeldung mit Grund 34.

Nachlesen können Sie dies auch im verlinkten PDF-Dokument unter Punkt 6 des folgenden Dokuments:

Info-Dokument 1032508 „DEÜV: Datenübermittlung gemäß DEÜV"

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Mertel,

eine Aussteuerung liegt hier ja m.E. nicht vor, sondern der Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente.

Ich würde also eher den Unterbrechungsgrund "Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsm. Rente" nutzen - auch hier läuft der SV-Zeitraum ja für einen Monat weiter.

Viele Grüße

Uwe Lutz

ulis
Aufsteiger
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Guten Morgen Herr Lutz,

genau so hatte ich es gemacht, die Meldung 34 wurde erzeugt.

Viele Grüße

Ulrike Scheck

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advent04
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

ich habe den Beitrag verfolgt und hätte ein Frage.

Was kann ich erfassen, wenn der Arbeitnehmer ab 05.04. kein Krankengeld mehr erhält ( so die Krankenkasse) und der AG ihn mit Grund 34 abmelden soll. Er hat sich ab 06.04. als Arbeitslos gemeldet und es läuft sicherlich noch ein Antrag auf Rente, was ich aber nicht weiß.

Der Arbeitnehmer soll nicht gekündigt werden, da er wieder arbeiten möchte.

Vielen Dank und Gruß Diana

Probeabrechnung: Ich habe nun mit Aussteuerung eine Abrechnung gefahren. Es sieht ganz gut aus.

Wird aber nun auch eine Abmeldung mit Grund 34 gesendet??????
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Scheibe,

wenn der Mitarbeiter nach dem Krankengeldbezug Arbeitslosengeld erhält, müssen Sie den Unterbrechungsgrund "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" wählen.

Bei Grund "Aussteuerung" (der nur gewählt wird, wenn kein Arbeitslosengeld im Anschluss gezahlt wird), läuft das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis noch einen Monat weiter. Dies ist bei Bezug von Arbeitslosengeld nicht der Fall, da sonst zwei Meldungen (Arbeitgeber + Bundesagentur für Arbeit) sich überschneiden würden.

Der Bezug des Arbeitslosengeldes erfolgt hier, obwohl das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Sobald der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist, beenden Sie den Unterbrechungszeitraum und er bekommt wieder "ganz normal" sein Entgelt abgerechnet. Eine Kündigung erfolgt in diesem Falle nicht.

In diesem Fall erfolgt im Übrigen keine Unterbrechungsmeldung mit Grund 34, sondern eine Abmeldung mit Grund 30. Dies ist aber so korrekt, da mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (vorübergehend) beendet ist.

Mit der (kostenpflichtigen) Abrechnungsvorschau könnten Sie prüfen, ob das Meldeprotokoll korrekt erstellt wird. Es wird hier zwar nicht die Auswertung 65 mit dem Sozialversicherungsnachweis erstellt, aber die Mandantenliste 63.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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advent04
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für ihre Antwort.

Ich habe es genau so gemacht und es hat wunderbar funktioniert.

Ich möchte mich bei ihnen bedanken, wieder mal bin ich begeistert, wie schnell man hier Hilfe bekommt.

Recht herzlichen Dank und alles Gute.

Diana Scheibe

10
letzte Antwort am 16.04.2019 13:15:50 von advent04
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