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Lodas: Leistungsantrag KUG - Angaben zur Gesamtzahl der Beschäftigten fehlen

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letzte Antwort am 19.07.2024 12:02:16 von Arthur_Roth
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mh
Einsteiger
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Hallo,

 

ich muss das erste mal seit langem wieder mal eine KUG-Abrechnung erstellen.

Mir ist aufgefallen, dass auf dem Leistungsantrag die Gesamtzahl der Beschäftigten nicht ausgefüllt ist, obwohl ich diese unter Mandantendaten / Kug-Nummern bei Gesamtzahl der Beschäftigten eingegeben habe.

Habe ich hier was übersehen? Muss ich das wie in Corona-Zeiten händisch auf dem Leistungsantrag erfassen?

Wird das nur für die Teilnahme am KEA-Verfahren verwendet? Wenn ja, warum? Das kann doch dann auch gleich auf den manuellen Leistungsantrag gedruckt werden?

Warum wird die Telefonnummer und eMail Adresse nicht aufgedruckt?

Fragen über Fragen....

@DATEV gibt es hier in absehbarer Zeit eine Lösung?

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @mh,


die Gesamtzahl der Beschäftigten im Kurzarbeitergeldantrag kann nicht über die Lohnabrechnung ermittelt werden. Es sind alle im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer zu melden.

 

Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, die nicht der Beitragspflicht zur Bundesagentur für Arbeit unterliegen. Auch Kranke, Beurlaubte und innerhalb des o. a. Zeitraumes ausgeschiedene Arbeitnehmer sind mitzuzählen.


Nicht dazu gezählt werden Auszubildende sowie Arbeitnehmer, die sich in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Vollzeitmaßnahmen) mit Bezug von Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld befinden. Darüber hinaus sind Arbeitnehmer nicht als Beschäftigte zu zählen, deren Arbeitsverhältnis ruht (z. B. Grundwehr¬ oder Zivildienstleistende). Heimarbeiter zählen ebenfalls nicht zu den tatsächlich Beschäftigten im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld.


Aus diesem Grund kann aktuell der Andruck über die Lohnabrechnung nicht erfolgen. Bitte ergänzen Sie die Gesamtanzahl der Beschäftigten manuell im Kurzarbeitergeldantrag.


Der Wunsch, dass der Leistungsantrag um weitere Angaben ergänzt werden soll, wurde bereits an die zuständigen Kollegen der Entwicklung weitergegeben.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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pogo
Experte
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@Vanessa_Mertel  schrieb:


Aus diesem Grund kann aktuell der Andruck über die Lohnabrechnung nicht erfolgen. Bitte ergänzen Sie die Gesamtanzahl der Beschäftigten manuell im Kurzarbeitergeldantrag.

Und aus welchem Grund kann eine manuelle Angabe, die für KEA erforderlich ist und dafür natürlich auch nicht ermittelt werden kann, nicht im gedruckten Leistungsantrag (Auswertung 100) erscheinen?

 

pogo_0-1719410134467.png

 

Der Name der Betriebsabteilung wird ja auch nicht übernommen.

 

Manchmal fragt man sich schon, ob überhaupt noch jemand mitdenkt, wenn es für X was neues gibt, ob das auch für Y nutzbar ist.

Oder ist hier der Entwicklungsaufwand tatsächlich so groß, dass eine Umsetzung nur im Rahmen einer generellen Überholung des ganzen Kug-Systems möglich ist?

Wie viele Stunden sind denn für so eine Änderung für Product Owner, Entwickler, Qualitätsprüfer etc. anzusetzen? Wir Benutzer sehen ja nur 2 Felder, die aus dem Lohnprogramm in den gedruckten Antrag zu übernehmen sind, wie so viele andere Felder eh schon und denken, dass das in 1-2 Stunden erledigt sein sollte. 

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


gerne prüfen wir den Sachverhalt und informieren erneut an dieser Stelle, wenn uns neue Informationen hierzu vorliegen.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo pogo,

 

mit Einführung des KEA-Verfahren Anfang 2024 hatten wir vor allem die Zielsetzung, den sehr manuellen KUG-Prozess zu digitalisieren/vereinfachen. Mit Einführung von KEA ist unsere Arbeit aber nicht getan, das gesamte Jahr arbeiten wir an kleinen und großen Verbesserungen und bereits zum Jahreswechsel 24/25 steht schon die nächste große Datensatzänderung an (Aufnahme von T-KUG). D.h. in diesem Jahr liegt der Fokus darauf das Verfahren rund zu bekommen und alle Stolpersteine zu eliminieren. 

 

Aktuell sind noch beide Durchführungswege erlaubt, früher oder später wird der Papierweg aber entfallen. Unsere Priorität liegt daher aktuell auf KEA und der Verbesserung des Verfahrens. Aufwände in das Papierverfahren wollen wir daher möglichst minimieren. (Leider ist auch so eine kleine Änderung nicht in 1-2 Stunden erledigt). 

 

Viele Grüße

 

Arthur Roth 

Product Owner, Produktentwicklung LODAS 

 

 

 

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letzte Antwort am 19.07.2024 12:02:16 von Arthur_Roth
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