Guten Tag,
bei meinem Mandanten wurde der KUG-Antrag abgelehnt. Ich möchte jetzt eine Wiederabrechnung für März machen, April ist schon richtig abgerechnet, doch die KUG Stunden verschwinden nicht auf der Lohnabrechnung im März, obwohl keine KUG Stunden mehr in den Bewegungsdaten sind.
Was habe ich übersehen?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
habe Sie mal in die Kalendariums-Erfassung geschaut ob da noch Werte stehen ?
Gruß
Danke für den Tipp, aber das Kalendarium ist leer, denn ich habe die Stunden nur über die Standard Tabelle eingegeben und da jetzt wieder gelöscht.
Wenn Sie den April bereits richtig abgerechnet haben, geht für März keine Wiederabrechnung mehr. Da können Sie nur noch Korrekturen im Rahmen einer Nachberechnung vornehmen.
OK, dann versuche ich das. Wie muss ich die Nachberechnung machen?
Über die Erfassungstabelle - Nachberechnung Standard?
Genau das ist die Lösung...
Das mit dem "April schon abgerechnet" hatte ich übersehen...
Hallo Gesine,
wenn Sie den aktuellen Monat (04/2020) abgerechnet haben und danach eine Korrektur für den Vormonat (03/2020) erstellen müssen, dann müssen Sie wie folgt vorgehen:
1. In den Bearbeitungsmonat (04/2020) wechseln und dann die Korrekturen für 03/2020 über das Register "Nachberechnung" bei den Bewegungsdaten eintragen.
2. Anschließend machen Sie für 04/2020 eine Wiederholungsabrechnung. Dabei werden die Korrekturen automatisch berücksichtigt.
GANZ WICHTIG: Bei so einem Fall dürfen Sie NIEMALS die erfassten Werte in den Bewegungsdaten löschen.
Gruß
Björn
also trage ich die KUG Stunden im März wieder ein und im April nehme ich sie mit Minus für März wieder raus. in der Wiederabrechnung.
Schauen Sie mal in LEXINFORM in das Dokument 1070821.
Da wird das "Schritt für Schritt" erklärt.
Super, vielen Dank an Sie alle!