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Lodas: Korrektur Sozialversicherungsnummer

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letzte Antwort am 17.08.2023 17:21:29 von Lila_Lohn
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Heidi2
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Guten Morgen,

uns hat ein AN eine falsche SV-Nummer mitgeteilt. Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt im Dezember 2022.

Jetzt hat sich die Krankenkasse gemeldet und um Korrektur gebeten. Wir haben die korrekte SV-Nummer jetzt rückwirkend im Dezember 2022 eingepflegt und mit der Abrechnung Februar eine Nachberechnung für den Monat Dezember 2022 angestoßen. In der Auswertung steht jetzt ab Dezember die richtige SV-Nummer.

Eine Korrektur der DEÜV-Meldung scheint nicht erfolgt zu sein. Auswertung 63 und 65 wurden nicht erstellt. Ein Fehlerprotokoll ist nicht vorhanden.

Haben wir irgendwo einen Haken oder was anderes vergessen, oder laufen die Korrekturen der Meldungen unsichtbar im Hintergrund??

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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900 Mal angesehen

Hallo,


die Änderung der Versicherungsnummer ist kein melderelevanter Sachverhalt für die DEÜV-Meldungen (z.B. GdA 10, 30 oder 50).


Mit der nächsten, fälligen DEÜV-Meldung wird die geänderte Versicherungsnummer entsprechend übermittelt.


Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Dokument: Bestandsprüfungen unter Punkt 3.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
Heidi2
Beginner
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Vielen Dank Frau Schön.

Leider sieht die Krankenkasse das völlig anders. Da werden wir uns nochmal mit der AOK auseinandersetzen.

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pkaiser
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Frau Schön,

 

wäre es vielleicht möglich, hierbei zukünftig Änderungen vorzunehmen? Leider bestehen die Krankenkassen darauf, dass die Meldungen korrigiert werden, da wohl die Zuordnung bei der DRV nicht richtig vorgenommen werden kann. Es wäre eine wahnsinnige Erleichterung, solche Sachverhalte nicht mehr über sv-net korrigieren zu müssen. Vielen Dank!

 

Viele Grüße

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Hallo @pkaiser ,

ich sehe das folgendermaßen:

Wenn die Krankenkassen dafür eine Änderungsmeldung haben möchten, sollen sie bei der nächsten großen Runde zwischen Spitzenverband GKV und Bundesministerium für Soziales dafür sorgen, dass die Änderung der SV-Nummer eines MA zu einem meldepflichtigen Tatbestand wird. Dann wird die DATEV das auch ruckzuck umsetzen.

Es ist immer wieder erstaunlich, was Krankenkassen so alles gern hätten - ohne jegliche rechtliche Grundlage.

Einfach mal nachfragen, wo das denn steht, dass das ein meldepflichtiger Tatbestand ist. 😉

Kenne das auch aus eigener Erfahrung, dass KKn Meldungen haben möchten, wo keine erstellt werden müssen. Seltsamer Weise sind einige KKn tatsächlich in der Lage, das selber zu verarbeiten. Wie kann das nur sein?

Beste Grüße

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
Lila_Lohn
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

manchmal kann man die Krankenkassen ja sogar etwas verstehen. Das Meldeverfahren sollte dann aber wirklich dringend geändert werden.

Mir wurde jetzt für einen Arbeitnehmer auch eine falsche RV-Nr. mitgeteilt, die dazu noch einer längst verstorbenen Person gehörte. Dies schlägt jetzt solche Wellen, dass ich mittlerweile 3 Briefe seitens Krankenkasse und auch der DRV vorliegen habe mit der Aufforderung, umgehend Stellung zu nehmen, die falsche Meldung sofort zu korrigieren.

Da ich mich auch gewundert habe, dass im Rahmen der Nachberechnung keine geänderten Meldungen kamen, bin ich hier auf diesen thread gestoßen.

Ich kann mir für meinen jetzigen Fall also überlegen, kühl in den Antwortschreiben auf die bestehenden Meldegründe zu verweisen. Bis zu nächsten anstehenden Meldung ist es hier vermutlich noch etwas hin.

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letzte Antwort am 17.08.2023 17:21:29 von Lila_Lohn
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