Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitnehmer mit Kind Krank. Der Arbeitgeber möchte hierfür Lohnfortzahlung leisten.
Ich bekomme keine EEL-Meldung übermittelt.
In dem Stammdaten habe ich die Eingabe, dass es keinen Ausschluss für die Freistellung gibt.
Hallo @Kraemer97 ,
wenn
@Kraemer97 schrieb:
ich habe einen Arbeitnehmer mit Kind Krank. Der Arbeitgeber möchte hierfür Lohnfortzahlung leisten.
dann ist
@Kraemer97 schrieb:
Ich bekomme keine EEL-Meldung übermittelt.
klar.
Warum wollen Sie denn eine EEL-Meldung erzeugen (lassen)?
Eine EEL-Meldung ist eine Meldung des Arbeitgebers an den Leistungsträger der Entgeltersatzleistung (Kinderkrankengeld durch die Krankenkasse). Und wenn der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlt, wird seitens der Krankenkasse keine Entgeltersatzleistung gezahlt und deshalb muss der Krankenkasse auch keine EEL-Meldung zur Berechnung des Kinderkrankengeldes übermittelt werden.
Wenn jedoch die Krankenkasse an Sie herantritt und um die EEL-Meldung bittet, dann hat der Mitarbeiter zu Unrecht einen Antrag auf Kinderkrankengeld bei seiner Krankenkasse gestellt. Sie müssten nun Ihrerseits der Krankenkasse mitteilen, dass eine EEL-Meldung nicht übermittelt wird, weil der Mitarbeiter aufgrund der Entgeltfortzahlung keinen Entgeltausfall hatte.
VG
Kind Krank. Der Arbeitgeber möchte hierfür Lohnfortzahlung leisten.
Der AN bekommt dadurch sein ungekürztes Brutto. Da kann es keine Meldungen geben.
Wenn der Arbeitgeber freiwillig den Lohn zahlt, dann ist das seine freie Entscheidung.
Aber er bekommt hier keine Lohnfortzahlung/AAG erstattet.
Eine EEL ist nur erforderlich, wenn die Krankenkasse Kinderkrankengeld an die Mitarbeiterin zahlen soll.
Wäre dann aber zu Unrecht, wenn die Mitarbeiterin Lohn bekommt würde sie ja doppelt profitieren.