Hallo,
ein Mandant möchte seinen Mitarbeitern Firmenfahrräder zur Privatnutzung zur Verfügung stellen.
Dies werden ca 30 Mitarbeiter in Anspruch nehmen.
Jetzt überlegen wir ob es nötig ist, jedes Fahrrad unter Organisationseinheiten / Firmenwagen anzulegen oder ob es nicht reicht beim MA einfach einen Festbezug in Höhe 1% des BLP incl. Folgenettoabzug anzulegen..
Wäre das so ok?
Vielen Dank
Wolfram
Das wäre aus meiner Sicht völlig ok. Die Einrichtung über die Orga-Einheiten soll ja nur die Einrichtung und Verwaltung vereinfachen. Ein Zwang diese zu nutzen besteht nicht.
Hallo Wolfram,
das wäre auch ok. Hauptsache die 1% werden richtig abgerechnet.
Ich finde jedoch die Lösung über den Firmenwagen schöner, da ich dann gleich einen Blick habe welche Fahrräder vorhanden sind. Außerdem wird durch Ihre Alternative nicht die Auswertung Nr. 16 erzeugt.
Der Nachteil Ihrer Alternative ist auch dass sie nicht so schnell wissen welcher Mitarbeiter welches Fahrrad nutzt. Falls hier mal Fragen auftauchen.
Gruß
Björn