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Lodas Beschäftigungsverbot bei variablem Gehalt Mutterschutzlohn nicht richtig in U2

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letzte Antwort am 24.06.2025 10:37:12 von Sibylle13
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Sibylle13
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Hallo,

ich denke, dass mein Erstattungsantrag für die U2 nicht richtig berechnet wurde und finde keine Lösung:

 

Die AN hat ein Fixgehalt von 2.800,00 Euro und dazu durchschnittliche Provisionen von mtl. 4.055,00 Euro (ist der Durchschnitt der Provisionen der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft).

Im Juni war sie den ganzen Monat im Urlaub, so dass keine Provisionen anfallen.

Am 30.06.25 beginnt ein Beschäftigungsverbot (Vollausfall).

 

Die Lohnabrechnung Juni ist wie folgt:

2.800,00 Fixgehalt abzüglich 1/30 für den 30.06. ergibt 2.706,67 und von mir manuell eingegebener Mutterschutzlohn Betrag für den 30.06.  228,50 Euro (2.800,00 + 4.055,00= 6.855,00, davon 1/30 = 228,50 Euro). Stammlohnart 889 über Bewegdaten. Ich denke, das passt so.

 

Der Erstattungsantrag sieht wie folgt aus:

Gehalt 2.706,67 Euro x 1/30 = 90,22 Euro

Mutterschutzlohn 228,50 Euro x 1/30 = 7,62 Euro

 

Der manuell eingegebene Mutterschutzlohn müsste doch 100% erstattet werden, oder nicht?

Woran könnte das liegen, das hier eine Kürzung gerechnet wird?

Das Beschäftigungsverbot ist im Bereich Mutterschutz/ Beschäftigungsverbot eingegeben und auch in die Fehlzeiten übernommen worden.

 

Vielen Dank für eine Hilfe!

 

Sibylle

 

 

Claudia-
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Nur zum Verständnis..... meinst du Beschäftigungsverbot (Vollzeitausfall) oder ein Mutterschutzlohn während Mutterschutz?

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Claudia-
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Auf alle Fälle musst du immer das komplette Monatsgehalt eintragen, denn Kürzen tut Lodas automatisch auf die entsprechenden Tage. So wie es aussieht hast du auch nur 228,50 im Juni manuell hinterlegt. Dadurch wird es von LODAS dann nochmal durch 30 Tage geteilt. Die Lohnabrechnung müsste eigentlich in Etwa so aussehen:

2706,67 Gehalt (anteilig 29/30 Tage)
3919,83 EUR Provision (anteilig 29/30 Tage)
228,50 EUR Beschäftigungsverbot 

Gesamt: 6855,00 EUR 

 

Wobei dann 228,50 erstattet werden würden, wenn es ein Beschäftigungsverbot ist. 

Ob man allerdings die fehlende Provision (weil 1 Monat Urlaub ohne Provision) mit einrechnen kann, bin ich mir nicht mal sicher. 

rschoepe
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@Sibylle13  schrieb:

Stammlohnart 889 über Bewegdaten. Ich denke, das passt so.


Bei Vollausfall musst du den Mutterschutzlohn gar nicht selbst berechnen, LODAS macht das für dich. Schmeiß die Zeile mal raus, dann sollte es passen. Ansonsten schau nach, wie die Lohnart bei der Erstattung geschlüsselt ist. Sollte volle Erstattung sein, wenn nicht, musst du es korrigieren. 😉

 


@Claudia-  schrieb:

Ob man allerdings die fehlende Provision (weil 1 Monat Urlaub ohne Provision) mit einrechnen kann, bin ich mir nicht mal sicher. 


Relevant sind die letzten drei vollen Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Bei Beginn am 30. Juni also März bis Mai.

Sibylle13
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Vielen Dank für die Antworten!

Ich habe Beschäftigungsverbot mit Vollzeitausfall gemeint.

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Sibylle13
Beginner
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Vielen Dank für die Antwort!

Das ist genau das Problem. Bei der Stammlohnart 889 habe ich "volle Erstattung Beschäftigungsverbot" geschlüsselt und laut DATEV-Hilfe-Center geht dieser Betrag dann zu 100% in die U2. So hätte ich es auch gerne und weiß nicht, warum er das trotzdem kürzt.

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Claudia-
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Welche Summe hast du hinterlegt?

Die volle Monatssumme oder nur den einen Tag?

Wie schon geschrieben, kürzt Lodas deine Summe automatisch auf 30 Tage runter, das musst du nicht machen.

 

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Claudia-
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Wie RSchoepe schon geschrieben hat, würde ich hier auch nichts händisch über Bewegungsdaten erfassen.

LODAS rechnet das alleine. Ausschlaggebend sind die letzten 3 vollen Monate vor Beginn. 

Wenn du einen Bezug über Bewegungsdaten in dem aktuellen Monat einträgst, dann wird es auch nicht berücksichtigt.

Wenn es berücksichtigt werden soll, dann müsstest du das als Nachzahlung für März, April oder Mai hinterlegen.

 

 

 

 

 

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Sibylle13
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Okay. Dann hatte ich das falsch aus dem Hilfe-Center verstanden.

Ich hatte nur den einen Tag berechnet und erwartet, dass diese Summe komplett in die Erstattung geht.

 

Danke dir!

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letzte Antwort am 24.06.2025 10:37:12 von Sibylle13
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