Hallo, ich denke, dass mein Erstattungsantrag für die U2 nicht richtig berechnet wurde und finde keine Lösung: Die AN hat ein Fixgehalt von 2.800,00 Euro und dazu durchschnittliche Provisionen von mtl. 4.055,00 Euro (ist der Durchschnitt der Provisionen der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft). Im Juni war sie den ganzen Monat im Urlaub, so dass keine Provisionen anfallen. Am 30.06.25 beginnt ein Beschäftigungsverbot (Vollausfall). Die Lohnabrechnung Juni ist wie folgt: 2.800,00 Fixgehalt abzüglich 1/30 für den 30.06. ergibt 2.706,67 und von mir manuell eingegebener Mutterschutzlohn Betrag für den 30.06. 228,50 Euro (2.800,00 + 4.055,00= 6.855,00, davon 1/30 = 228,50 Euro). Stammlohnart 889 über Bewegdaten. Ich denke, das passt so. Der Erstattungsantrag sieht wie folgt aus: Gehalt 2.706,67 Euro x 1/30 = 90,22 Euro Mutterschutzlohn 228,50 Euro x 1/30 = 7,62 Euro Der manuell eingegebene Mutterschutzlohn müsste doch 100% erstattet werden, oder nicht? Woran könnte das liegen, das hier eine Kürzung gerechnet wird? Das Beschäftigungsverbot ist im Bereich Mutterschutz/ Beschäftigungsverbot eingegeben und auch in die Fehlzeiten übernommen worden. Vielen Dank für eine Hilfe! Sibylle
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