abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lodas | Baulohn | Eintragung des 'vorschüssigen' Lfd.Jahr.Url-Anspr

7
letzte Antwort am 02.06.2026 09:43:38 von bpe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Zeugma
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
479 Mal angesehen

Werte Damen und Herren,

 

 

ich möchte in Lodas, im Bereich des Baulohns, für gewerbliche Arbeitnehmer den Lfd.Jahr.Url-Anspr so anpassen, dass dieser den jährlichen Urlaubsanspruch abbildet.

Aktuell ist die (Standard?-)Einstellung so, dass sie der Regelung folgt, nach dem jeder Urlaubstag nach 12 Beschäftigungstagen erworben wird.   

Dies macht es jedoch nicht möglich, dass zu einem x-beliebigen Zeitpunkt der volle Jahresurlaub gewährt bzw. vor allem abgerechnet werden kann.

 

Leider komme ich hier nicht auf den grünen Zweig, wie sich dies in der Software anpassen lässt. 

 

In dem Zuge wäre für mich auch interessant, wie in der Abrechnung zu verfahren wäre, sollte bei Ausscheiden eine Korrektur vorgenommen werden müssen. Soweit mir bekannt, kann in einem solchen Fall zu viel gezahltes Urlaubsentgelt mit dem letzten Lohn verrechnet werden.

 

 

Vielen Dank bereits an dieser Stelle für die Hilfe!  

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 8
471 Mal angesehen

Dies macht es jedoch nicht möglich, dass zu einem x-beliebigen Zeitpunkt der volle Jahresurlaub gewährt bzw. vor allem abgerechnet werden kann.

Im Bauhauptgewerbe muss der Urlaub erst durch Beschäftigungszeiten erworben werden. Vorschussurlaub gibt es da nicht.  Die SoKa-Bau Urlaubskasse macht da auch nicht mit.

 

Das Baunebengewerbe ist das nicht einheitlich. Dachdecker haben z.B. meines Wissens keinen SoKa-finanzierten Urlaub.

 

 

Zeugma
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 8
469 Mal angesehen

Vielen Dank für Ihre Antwort!

 

Das würde bedeuten, dass ein gewerblicher Arbeitnehmer zu keinem früheren Zeitpunkt im Jahr sein voller Jahresurlaub gewährt werden könnte.

 

Hierzu wurde zuvor schon einmal Rücksprache gehalten mit einem Justiziar und dieser äußerte sich, dass dies sehr wohl gehen würde, insbesondere durch die Einbindung der SOKA-Bau. Und dass es sich dabei quasi um eine Vorleistung handeln würde, in Erwartung weiterer Beschäftigungstage im laufenden Kalenderjahr. 

 

Erscheint mir auch sinnig. Jedoch sehe ich keine Möglichkeit der Umsetzung in den Abrechnungen.

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 8
459 Mal angesehen

Erscheint mir auch sinnig. Jedoch sehe ich keine Möglichkeit der Umsetzung in den Abrechnungen.


Richtig. Man kann nicht wirklich UU oder K6, etc. im voraus planen.

 

Aber Urlaub gewähren, und Urlaub abrechnen steht ja vielleicht mal im Raum.

 

Zeugma
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 8
453 Mal angesehen

Vielen Dank! Ich bin praktisch schon einmal froh nun zu wissen, dass es keine Möglichkeit gibt, den laufenden Jahresurlaubsanspruch in der Software zu ändern.

 

Würde dies jedoch bedeuten, dass wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bereits im Februar eines Jahres 5 seiner 6 Wochen Urlaub gewährt, dass diese erst im ca. Oktober des Jahres abgerechnet werden können und sollen; oder jeden Monat der erworbene Anspruch (=2-3 Tage) abgerechnet wird?

 

Das erscheint mir auch nicht korrekt, in Anbetracht der Berechnungsgrundlage des Urlaubsentgeltes.

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 8
447 Mal angesehen

Tragen Sie das mal den Tarifpartnern vor. Ironie aus!

 

 

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 8
430 Mal angesehen

Die Soka zahlt nur erworbenen Urlaubsanspruch aus. Du kannst dem AN den Urlaub auch vorher schon gewähren, dann muss der AG aber in Vorleistung gehen und das später mit der Soka abrechnen. (Das hatte die Soka auch mal deutlich auf ihrer Seite stehen, aber ich finde es gerade nicht mehr.)

Wie du das in LODAS umsetzen kannst, steht in  Baulohn: Mehr Urlaub im Baugewerbe ausbezahlen, als Urlaubsanspruch vorhanden ist 

bpe
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 8
91 Mal angesehen

Hallo,

das mit dem Vorschuss, das ist mir klar. Der muss in einer Summe in den Bewegungsdaten erfasst werden und später, wenn genug Urlaub erwirtschaftet wurde, wieder abgezogen werden.

Mir ist nur nicht klar, was ins Kalendarium eingetragen werden muss, damit der Arbeitnehmer den Urlaub nicht doppelt bezahlt bekommt?

Vielen Dank schon mal!

VG Birgit P.

0 Kudos
7
letzte Antwort am 02.06.2026 09:43:38 von bpe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage