Hallo!
Ich habe folgendes Problem und hoffe hier eine Lösung zu erhalten. Ich habe bei der BG Bau den Stammdatenabruf 2017 mit der neuen Mitgliedsnummer ohne Punkt und Bindestrich abgerufen und auch eine Rückmeldung erhalten. Nun erhalte ich mit der Lohnabrechnung Januar 2017 die Fehlermeldung Mitgliedsnummer ungültig. Bisher mussten die Sonderzeichen weggelassen werden, das scheint ab 2017 anders zu sein.
Und jetzt fängt mein Problem an: Wie kann ich die Mitgliedsnummer ändern? Auf der abgerufen BG kann ich die Nummer nicht ändern (grau hinterlegt). Ich wollte dann eine neue BG anlegen, dann bekomme ich aber die Meldung, dass die BG mit der Mitgliedsnummer bereits existiert. Und wenn ich die bisherige löschen möchte, bekomme ich die Mitteilung, dass ich im gleichen Monat die BG nicht anlegen und löschen darf.
Hat jemand für mich eine Lösung?
Viele Grüße
Katrin Kranz
Hallo Frau Kranz,
bitte ergänzen Sie zunächst die Überschrift um LuG oder Lodas.
Es ist 2017 ohne Bedeutung, ob mit oder ohne Sonderzeichen. Ihre Nr. ist ja nicht falsch sondern ungültig. Bei Ihnen dürfte also eine Zahl nicht passen.
Und dann legen Sie mit der richtigen Nr. eine 3. BG an. Viel Erfolg.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder!
die Nummer ist richtig. Wie gesagt nur ohne Sonderzeichen.
Kann keine BG 3 anlegen, da die BG bereits angelegt ist, selbst wenn ich sie mit Sonderzeichen erfasse.
Gruß
Katrin Kranz
Hallo,
lesen Sie doch mal unter http://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren.
/faq/stammdaten/index.jsp nach. Dort wird unter 2. ausgeführt :
Im Link zur Anlage 20 (https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/deuev/rundschreiben_anlagen/GemRS_Anlage_20_305.pdf) sind Details zu allen BG's zu finden.
Wir haben uns hier - allerdings in LuG - genau danach orientiert und es hat geklappt.
Gutes Gelingen ...
Vielen Dank für die Unterstützung, doch leider ist das Problem, dass ich die Mitgliedsnummer entsprechend den Vorgaben nicht ändern kann (da grau hinterlegt) und ich auch keine weitere BG anlegen kann (Mitteilung: "BG gibt es bereits" und das trotz unterschiedlicher Mitgliedsnummern Eingabe) und ein Löschen und wieder Anlegen der BG im selben Monat nicht erlaubt ist.
Ich würde Folgendes versuchen - aber keine Gewähr, dass es funktioniert.
In 01/2017 die BG mit der falschen Mitgliedsnummer löschen (ich vermute, das ist bei Ihnen die BG 2). Und dann unter BG 3 neu anlegen mit der vollständigen Mitgliedsnummer. Nochmal Stammdatenabruf in 01/2017. Und dann mit der Lohnabrechnung 02/2017 eine Nachberechnung mit 1/96 in den Januar erzwingen. Oder aber eine Wiederabrechnung 01/2017 senden.
...gelesen und getan, schlimmer kann es ja auch nicht werden
Viele Grüße
Katrin Kranz
Yippie, es hat geklappt, Lohn 01/17 ohne BG-Fehlermeldung abgerufen. Vielen Dank für die Hilfe!